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Bei Zweifeln an Zahlungsfähigkeit: Leistung nur gegen Vorkasse!


Das Risiko eines Zahlungsausfalls können Sie vermeiden oder deutlich reduzieren, indem Sie Vorkasse verlangen oder zumindest eine Anzahlung vereinbaren. In vielen Branchen ist das eine Selbstverständlichkeit: Denken Sie zum Beispiel an den Einzelhandel oder einfache Dienstleistungen, wo Sie direkt bar oder mit Karte bezahlen müssen, oder an den Versand- und Internethandel, wo für Neukunden die Zahlung per Kreditkarte, Vorabüberweisung, Lastschrift und Nachnahme verbreitet ist. Bei größeren Anschaffungen ist es auch üblich, eine Anzahlung zu leisten und den Rest bei Lieferung zu begleichen, also wenn die Möbel aufgebaut sind oder das Flugticket übergeben wird.

Sofern Sie nicht ohnehin nach Aufwand abrechnen und Ihre Arbeitszeit monatlich in Rechnung stellen, sollten Sie eine ähnliche, für beide Seiten faire Lösung finden. Schlagen Sie Ihrem Auftraggeber zum Beispiel vor, dass je ein Drittel des vereinbarten Honorars

– bei Auftragserteilung oder Vertragsabschluss,
– bei Fertigstellung oder Lieferung und
– bei Schlussabnahme der Leistung

fällig wird. So kann der Auftraggeber selbst bei komplizierten Dienstleistungen, zum Beispiel der Erstellung einer Software, einen Teil der Zahlung als Druckmittel zurückzuhalten, bis die vollständige Leistung erbracht ist. Andererseits kann der Auftragnehmer seine Kosten zumindest teilweise decken, auch wenn noch Nachbesserungen erforderlich sein sollten. Wenn Lieferung und Schlussabnahme zusammenfallen, kann das zweite Drittel der Zahlung auch fällig werden, wenn ein anderer Meilenstein erreicht ist – abhängig davon, wie Sie es vereinbart haben.

Machen Sie von Vorkasse und Anzahlungen immer dann Gebrauch, wenn es um größere Beträge geht, deren Ausfall Sie nicht so leicht verkraften könnten. Nutzen Sie diesen Weg zudem unabhängig von der Betragshöhe bei Neukunden, deren Zahlungsfähigkeit Sie noch nicht einschätzen können. Auch in anderen Fällen kann es in Hinblick auf Ihre Liquidität nicht schaden, wenn Sie zumindest einen Teil der Zahlung schon zu einem früheren Zeitpunkt erhalten.

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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 05.12.2011 13:20
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=3138

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