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E-Postbrief: Lohnt sich das – auch für meine Firma?


Kein Entrinnen gab es am Wochenende vor der Werbung der Deutschen Post für den neuen E-Postbrief. Die Botschaft: Ganz schnell mit Vor- und Nachnamen registrieren, bevor es ein anderer tut. Der E-Postbrief ist aber auch und vor allem für Unternehmen interessant – wir erklären die Details und sagen, ab wann eine Registrierung auch als Firmenkunde möglich sein wird.

Leider ist mir jemand zuvor gekommen. Andreas.lutz(at)epost.de war schon vergeben, als ich mich am Sonntagvormittag dort registrieren wollte. Als Zuspätgekommener muss man dann eine Zahl zwischen 2 und 9999 wählen, die dann per Punkt getrennt an den Nachnamen angehängt wird. Ab jetzt bin ich also auf ewig die Nummer 2. Ich kann das ohne Angst vor Spam so offen verraten, denn wer einen E-Brief an diese Adresse versenden möchte, zahlt 55 Cent - wie bei einem normalen Brief.

Einen E-Postbrief kann man wie eine E-Mail (wenn auch nicht in Outlook, sondern in einem speziellen Portal) am PC schreiben und versenden. Ist der Empfänger ebenfalls registriert, erhält er den Brief elektronisch. Allerdings nicht direkt in Mailform. Er wird auf Wunsch per SMS (kostenlos) benachrichtigt und muss sich dann – ähnlich wie bei GMX & Co – einloggen, um den Brief zu lesen. Wer möchte, kann das Portal zur privaten Mailzentrale ausbauen und die Mails anderer Anbieter darin abrufen. Der Speicherplatz ist allerdings auf vergleichsweise knappe 100 MB begrenzt.

Ist der Empfänger noch nicht registriert, druckt die Post die Nachricht aus und schickt sie als normalen Brief an den Empfänger. Wenn man nicht mehr als drei Seiten benötigt und auf Farbe verzichtet, kosten Druck und Versand 55 Cent, also nicht mehr als das Porto für einen normalen Standardbrief. Da wird es interessant für Unternehmer!

Als solcher kann man mit dem Postbrief künftig jeden Deutschen und auch jede Firma erreichen, ohne zum Briefkasten gehen zu müssen. Trotzdem kann man sich auf die Zustellung verlassen: Beim elektronischen Versand an registrierte Nutzer wird die Nachricht verschlüsselt, die Identität des Nutzers ist sichergestellt. Denn im Rahmen der Registrierung muss sich dieser per PostIdent-Verfahren mit Personalausweis oder Reisepaß beim Postbeamten identifizieren. Schon bei der Registrierung wird zudem die Handynummer abgefragt und ein Code an diese geschickt. Auch bei der späteren Nutzung wird gelegentlich das Handy benötigt, weil in bestimmten Situationen eine HandyTan versendet wird, die zur besonders sicheren Identifizierung dient (hoher versus normaler „Ident-Nachweis“).

Beim physischen Versand des E-Postbriefs an den Empfänger gilt dieselbe Sicherheit wie schon jetzt beim Versand per Post. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann man den E-Postbrief auch per Einschreiben versenden – ohne sich am Postschalter anstellen zu müssen. Die am Druck und Versand der physischen Briefe beteiligten Mitarbeiter werden übrigens auf das Post- und Datengeheimnis verpflichtet.

Mit einem E-Postbrief können Sie also vom Computer aus Ihren Kunden Rechnungen, Verträge und andere Dokumente sehr viel sicherer zukommen lassen, als das bisher per E-Mail möglich war. Dokumente können als PDF hochgeladen oder auch (zu einem späteren Zeitpunkt) von Firmen in größerer Zahl über ein Gateway übergeben werden. Man kann auch zusätzliche Empfänger per cc: und bcc: einsetzen – was natürlich mit einem entsprechend Vielfachen an Kosten verbunden ist.

Gegenüber dem Postversand können Sie sich das Ausdrucken, Kuvertieren und Einwerfen bei der Post sparen. Das reduziert Kosten und sorgt für einen schnellen Versand:  Bei einem Absenden werktags bis 18 Uhr abends verspricht die Post die Zustellung des Briefes am Folgetag. Darüber hinaus hat die Post „viele interessante Produktfeatures“ angekündigt und auch personalisierte Werbung soll per E-Postbrief möglich sein.

Damit registrierte Nutzer die Nachricht auch tatsächlich auf elektronischem Weg erhalten, muss man sich als Unternehmen zusätzlich zu den anderen Kontaktdaten auch die Epost-Adresse speichern – oder man lässt die Post einfach den Brief ausdrucken und zustellen, was ja eigentlich viel angenehmer für Versender und Empfänger ist. Für die Adressen der Empfänger wird es übrigens im E-Postbrief-Portal ein öffentliches Adressverzeichnis geben, das allen registrierten Nutzern offen steht – den Eintrag können Sie aber auch unterbinden. Privatkunden, die mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, müssen zumindest Vor- und Nachnamen sowie Adresse angeben. Geschäftskunden müssen zusätzlich Rechtsform und ggf. Registereintrag kennen.

Die versendeten E-Postbriefe werden monatlich in Rechnung gestellt – natürlich ihrerseits per E-Postbrief. Bezahlt werden sie per Vorkasse, dazu ist ein Guthabenkonto aufzuladen. Für Firmen wird es sicherlich auch die Möglichkeit geben, per Lastschrift zu bezahlen.

Die Preise jenseits des „Standard-E-Postbriefs“: Bei der elektronischen Zustellung gibt es für 1,60 Euro die Möglichkeit eines Einschreibens mit „Einwurf“ und mit „Empfangsbestätigung“ – je nachdem, ob das Eintreffen im E-Portal genügt oder der Empfänger die Nachricht auch geöffnet haben muss. Bei der klassischen Zustellung sind weitere Zustellungsvarianten möglich – wie beim herkömmlichen Einschreiben auch.

Wer mehr als drei Seiten versendet, zahlt analog zum normalen Briefporto für vier bis neun Seiten (das heißt bis 50 Gramm Gewicht) 90 Cent und für zehn bis 96 Seiten (bis 500 Gramm) 1,45 Euro. Allerdings berechnet die Post ab vier Seiten pro Seite 10 Cent, gemeinerweise auch schon für die ersten drei Ausdrucke. Ein vierseitiger Brief kostet deshalb de facto bereits 1,30 Euro. Allerdings kann man dann auch gleich in Farbe drucken lassen, denn das ist dann ohne Aufpreis möglich. Für Firmen, die viele Briefe versenden, soll es Mengenrabatte geben.

Ab November soll auch die Registrierung als Firma möglich sein. (Über den genauen Termin werden wir hier im Newsletter informieren, er soll Ende September feststehen.) Den Adressbestandteil vor dem „@“ können die vom Geschäftskunden ausgewählten Kundenadministratoren dann selbst vergeben und Mitarbeiter-Postfächern zuordnen. Für den Adressbestandteil nach dem „@“ gelten folgende Regeln:

- Adressen von Geschäftskunden enthalten eine Subdomain, die einen klaren Bezug zum Firmennamen, zum Tätigkeitsbereich oder zu eigenen Websites aufweisen muss (z. B. …(at)musterfirma.epost.de). Geschäftskunden, die eine entsprechende .de-Domain registriert haben, können diese als Subdomain übernehmen.
- Geschäftskunden, die ausländische Domains mit den Endungen „.com“, „.net“, „.org“ oder „.eu“ registriert haben, können eine entsprechende, zweiteilige Subdomain erhalten (z. B. …(at)musterfirma.com.epost. de).
- Sollten keine entsprechenden Domains vorhanden sein, kann eine Wunsch-Subdomain beantragt werden. Falls die gewünschte Subdomain vergeben ist oder eine gleichlautende .de-Domain bereits für Dritte reserviert ist, wird eine alternative Subdomain vorgeschlagen. Ansonsten wird die Wunsch-Subdomain mit einem numerischen Zusatz versehen, z. B. …@ musterfirma02.epost.de.

Für eine eigene Firmenadresse mit Administrationsmöglichkeit werden möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen, in den Geschäftsbedingungen ist von verschiedenen Produktpaketen die Rede. Die diesbezügliche Preisliste ist allerdings noch nicht verfügbar.

Fazit: Der E-Postbrief ist interessanter als gedacht. Vor allem für die Deutsche Post, die sich damit ein neues, zukunftsträchtiges Geschäftsmodell eröffnet. Sofern das Hochladen von Dateien benutzerfreundlich möglich ist, könnte der Druckservice und Versand durch die Post auch für kleine Unternehmen interessant sein und viel Arbeit etwa beim Rechnungsversand sparen – in jedem Fall gilt das für den Versand von Einschreiben, etwa von Vertragskündigungen. (Achtung: Die Kündigung eines Arbeits- oder Mietvertrags erfordert eine Unterschrift auf Papier und ist deshalb bis auf weiteres nicht per E-Postbrief möglich.)

Längerfristig könnten die neuen E-Postbriefe dann tatsächich einiges an Papier sparen, weil sie den rechtssicheren Versand auf elektronischem Weg ermöglichen, ohne dass man sich mit qualifizierten digitalen Signaturen und ähnlichem beschäftigen muss. Im Rahmen der De-Mail-Initiative werden andere Anbieter hinzukommen, die den digitalen Versand günstiger als die Post anbieten, so dass sich die Preise hierfür wahrscheinlich mittelfristig reduzieren werden. Die Rede ist von Preisen zwischen 15 und 20 Cent pro Nachricht.

Weitere Infos zum Thema Rechtssicherheit von E-Mails und PDFs sowie zu verwandten Themen finden Sie im Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer“, http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buch.html

Verfasst von Andreas Lutz am 19.07.2010 08:48
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=2841

Kommentare

Verfasst von Sigurd Longardt am 15.09.2010 15:57


Verfasst von Peter Frank am 17.08.2010 07:05


Verfasst von Sigurd Longardt am 22.07.2010 09:18

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