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GEZ-Gebühren für Selbstständige: Mindestens 5,99 Euro pro Monat, Firmenwagen extra


Seit Kurzem ist es amtlich: Ab 2013 muss jeder Haushalt 17,98 Euro GEZ-Gebühren pro Monat zahlen, egal ob überhaupt Geräte vorhanden sind und um welche es sich handelt. Anders als die heutige GEZ-Zahlung kann die neue Gebühr daher nicht mehr umgangen werden – Schwarzsehen dürfte nicht mehr möglich sein. Für Unternehmer gilt diese Pflicht ebenfalls - es gibt neue Pauschalen. Wie hoch diese sind, hängt künftig von der Zahl der Mitarbeiter und den Unternehmensstandorten ab.

Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des Rundfunkbeitrags  gelten – 5,99 Euro. Bisher zahlten sie den (Radio-)Beitrag von 5,76 Euro - oder auch gar nicht. Unternehmen mit fünf bis 14 Beschäftigten müssen den vollen Rundfunkbeitrag leisten, Unternehmen mit 15 bis 49 Beschäftigten müssen zwei Beiträge berappen. Die Staffelregelung geht bei entsprechender Mitarbeiterzahl bis zum 150-fachen Gebührensatz und gilt pro Unternehmensstandort. Durch diese Neuregelung dürften die Sender wesentlich mehr Einnahmen haben, denn bisher zahlen nach Schätzungen der Länder rund 60 Prozent aller Betriebe keine Gebühren.

Für viele Selbstständige ist auch die Regelung zur GEZ-Gebühr für Geräte im Dienstwagen interessant – diese beträgt ein Drittel des Rundfunkbeitrags und kommt zum normalen Beitrag hinzu. Richtig teuer wird es übrigens für Betriebe wie Hotels, in denen Geräte Dritten zur Nutzung überlassen werden: Sie schulden fortan zusätzlich ein Drittel des Rundfunkbeitrages pro Zimmer. Ausgeschlossen haben die Ministerpräsidenten eine Zusatz-Gebühr für Empfangsgeräte im Homeoffice, diese sind bereits durch die private Zahlung abgedeckt.

Weiterhin gibt es Ausnahmen für sozial schwache Rundfunknutzer, die fortan nicht an Personen, sondern den ganzen Haushalt gebunden sind. Unterschieden wird dabei fortan zwischen völliger Befreiung und der Reduzierung der Gebühren auf ein Drittel, was ungefähr den bisheringen Radiogebühren entspricht.

Die Gebührenreform soll zum Jahresbeginn 2013 in Kraft treten. Entsprechend gelten die bisherigen Regelungen noch bis Ende 2012. Die 13 größten Verbände der deutschen Wirtschaft, darunter der Bitkom, haben sich bereits gegen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen verwahrt – auch wenn sie die Reform im Grundsatz für richtig halten. Ärgerlich dürfte die Regelung für Selbstständige sein, die tatsächlich den lieben langen Arbeitstag keinen Blick ins – wie auch immer übertragenene –  Fernsehprogramm werfen.

Verfasst von Andreas Lutz am 12.06.2010 11:00
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=2815

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