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GEZ-Urteil: Keine doppelten Gebühren im Homeoffice
Gute Nachricht für Selbständige, die im Homeoffice arbeiten: Die GEZ kann nicht zweifach Gebühren kassieren, wenn Sie im selben Haus sowohl gewerblich genutzte, internetfähige PCs als auch weitere private Rundfunkgeräte nutzen. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 27. April 2011 (Az.: 7 BV 10.443).
Als Zweitgerät ist auch ein gewerblich genutztes Rundfunkgerät von der GEZ-Gebühr befreit, wenn der Besitzer ein weiteres Rundfunkgerät zum Empfang bereithält “und die Geräte ein- und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind”. Das gilt unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder beruflichen Zwecken genutzt wird.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.