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GEZ-Urteil: Keine GEZ-Gebühren im Homeoffice, Geld zurückholen leicht gemacht
(gruendungszuschuss.de) Selbständige, die im Homeoffice an beruflich genutzten Computern arbeiten, müssen hierfür keine Extra-Rundfunkgebühren zahlen, sofern es in der Wohnung bereits ein angemeldetes Radio- oder Fernsehgerät gibt. Dieses Urteil mit grundlegender Bedeutung für alle Heimarbeiter hat das Bundesverwaltungsgericht am 17. August gefällt (Aktzenzeichen siehe unterhalb des Beitrags im Kommentarbereich). Die Richter stufen die PCs in diesen Fällen als herkömmliche Zweitgeräte ein, die von zusätzlichen Gebühren befreit sind.
Falls Sie bereits Gebühren sowohl für Ihren Fernseher als auch für Ihren Computer im Arbeitszimmer gezahlt haben, haben wir eine gute Nachricht für Sie: Sie können das Geld von der GEZ zurückfordern. Eine Rechtsanwältin aus Köln hat uns berichtet, dass sie auf unsere Berichterstattung hin bei der GEZ Widerspruch gegen die Gebührenerhebung eingelegt und diesen mit dem neuen Urteil begründet hat. Mit Erfolg: Die GEZ akzeptiert ihren Widerspruch und erstattet ihr sämtliche Beiträge, die sie für den Büro-PC bezahlt hat – auch die, die sie vor dem Widerspruch überwiesen hatte.
Wo widersprechen? Leider ist auf der Internetseite www.gez.de keine Information zum Urteil zu finden, selbst im Pressebereich gibt es dazu keine Mitteilung. Auch ansonsten ist die Seite veraltet, denn unter dem Reiter „Internet-PCs“ ist noch angegeben, man müsse für die im Privathaushalt beruflich genutzten PCs Gebühren bezahlen (Stand: 13. September). Lassen Sie sich davon nicht beirren und reichen Sie baldmöglichst Ihren Widerspruch ein. Die Postanschrift der GEZ lautet
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln
2013 übrigens ändert sich die Gesetzeslage zu den Rundfunkgebühren grundlegend – dann wird die gerätebezogene Rundfunkgebühr durch eine Haushalts- und Unternehmensabgabe ersetzt. Jeder zahlt dann eine Pauschale, mit der sämtliche Nutzungen abgegolten sind.
Mehr Informationen zur rechtlichen Situation im Homeoffice, aber auch zur Zeitorganisation für Heimarbeiter, finden Sie in unserem Ratgeber „Selbständig in Teilzeit“ (17,90 Euro), der gerade im Linde-Verlag erschienen ist: http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/selbstaendig-in-teilzeit.html
Kommentare
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Vielen Dank für die Hinweise und viel Erfolg!
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Vielen Dank für das nette Feedback. Ich freue mich mit Ihnen!
Beste Grüße, Andreas Lutz - gruendungszuschuss.de
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Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt länderübergreifend!