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Glos sagt unerwünschter Telefonwerbung den Kampf an: Bußgeld für unerlaubte Unterdrückung der Rufnummer


(gruendungszuschuss.de) Theorie und Praxis sind manchmal weit voneinander entfernt: Eigentlich ist es verboten, Privatleute ohne ihre vorherige Zustimmung anzurufen. Sie müssen vorab ihr Einverständnis erklären. In der Praxis sieht es ganz anders aus: Es sind noch nicht einmal mehr Menschen, die einen anrufen, sondern Telefoncomputer: „Sie haben gewonnen…“. Und die unerwünschten Anrufer unterdrücken natürlich ihre Rufnummer, so dass eine Nachverfolgung nur schwer möglich ist. Dem möchte Wirtschaftsminister Michael Glos nun einen Riegel vorschieben.

"Um die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten, soll im Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden", so Glos. "Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich vorbereiten", sagte der Bundesminister. Wer in Zukunft seine Rufnummer unerlaubt unterdrückt, soll mit einem Bußgeld belegt werden können. Mit der geplanten Maßnahme soll den Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Anrufern, die unerwünschte Werbeanrufe tätigen, wirksam begegnet werden.

Das von der Bundesregierung geplante Maßnahmenbündel soll die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Belästigungen und die seriöse Werbewirtschaft vor schwarzen Schafen schützen. "Die Unternehmen selbst haben großes Interesse an der Bekämpfung unseriöser Wettbewerber", zeigt sich Glos überzeugt.

Verfasst von Andreas Lutz am 21.05.2007 10:01
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=2287

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