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Post prüft Portoerhöhung: Briefe ab 2013 deutlich teurer?


Die Post will im Herbst 2012 bekannt geben, ob sie ab 1. Januar 2013 das Porto für Briefe in Deutschland erhöhen wird. Das sagte der Deutsche-Post-Finanzchef Larry Rosen der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (Ausgabe vom 1. Juli 2012). Dazu erklärte er, dass ein Haushalt in Deutschland weniger als fünf Euro fürs Porto ausgebe.

Das klingt nach Mehrausgaben von wenigen Cents - zumindest für private Haushalte. Doch wie sieht es bei Selbständigen aus, bei denen deutlich höhere Portokosten anfallen? Bei einer Erhöhung des Portos von 55 Cent für einen Standardbrief bis 20 Gramm auf 60 Cent würde die Steigerung fast zehn Prozent ausmachen. Bei Portokosten von rund 200 Euro im Monat, die in einem etablierten Unternehmen zusammenkommen können, wenn Angebote, Rechnungen und Informationsmaterialien verschickt werden, wären dies 20 Euro mehr pro Monat.

Unser Tipp, wenn Sie diese Erhöhung nicht tragen wollen oder können: Stellen Sie auf PDF-Versand auch bei den Rechnungen um. Denn bereits Mitte letzten Jahres hat sich hier die Gesetzeslage geändert. Ab Juli 2011 ausgestellte PDF-Rechnungen werden auch ohne qualifizierte digitale Signatur anerkannt. Bis dahin waren diese und sogar die meisten per Fax gesendeten Rechnungen ungültig und berechtigten nicht zum Abzug der in der Rechnung enthaltenen Vorsteuer. Deshalb haben wir früher dazu geraten, sich größere und regelmäßige Rechnungen unbedingt im Original zusenden zu lassen. Diese Empfehlung gilt auch weiterhin für alle Rechnungen, die bis zur Jahresmitte 2011 ausgestellt wurden.

Bei Rechnungen, die ab dem 1. Juli 2011 eingegangen sind und eingehen, ist das Finanzamt deutlich großzügiger. Sie können sich Ihre Telefon- und andere Rechnungen also guten Gewissens als PDF zusenden lassen. Oft lassen sich dadurch pro Rechnung ein bis zwei Euro sparen. Stellen Sie den Rechnungsversand also ruhig um.

Vor allem aber sollten Sie Ihre eigenen Rechnungen per PDF verschicken. Ein Versand per Post ist nur sinnvoll, wenn Sie die Adresse des Kunden überprüfen wollen oder Flyer und anderes Werbematerial mitschicken. Auf Anfrage des Kunden müssen Sie aber auch weiterhin Rechnungen in Papierform senden, denn elektronische Rechnungen setzen das Einverständnis des Kunden voraus.

Mehr über Anforderungen an Rechnungen und wie Sie Ihre Buchhaltung arbeitssparend organisieren, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnungen, Buchführung, Steuern" - oder: "Wie isst man einen Elefanten?".

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 11.07.2012 12:41
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=3234

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