Blog: News & Tipps

Büro & Technik

Scheinselbständigkeit sogar im Bundestag: Unternehmer wider Willen?


(gruendungszuschuss.de) „Verantwortliche des Bundestags“ befinden sich derzeit im Visier der Staatsanwaltschaft: Sie werden verdächtigt, in ihrem Besucherdienst „Honorarkräfte“ als Scheinselbständige beschäftigt und damit der Deutschen Rentenversicherung immense Beiträge vorenthalten zu haben, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Bestätigt sich der Verdacht, hätte der Bundestag gegen seine eigenen Gesetze verstoßen.

Was aber genau ist Scheinselbständigkeit? Diesen Begriff haben die Gewerkschaften geprägt, um darauf hinzuweisen, dass es in Deutschland viele Selbständige gibt, die nach Art ihrer Aufgaben eigentlich Arbeitnehmer sind, aber dennoch nicht dieselben Rechte und Pflichten haben. Freie Journalisten, die im Dienstplan von Redaktionen erfasst sind und dieselbe Arbeit machen wie ihre fest angestellten Kollegen, selbständige LKW-Fahrer, die feste Routen bei Speditionen übernehmen – in ganz unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen versuchen Arbeitgeber, die Sozialabgaben für ihre Mitarbeiter einzusparen. Wenn aber ein Selbständiger nichtselbständige Arbeit leistet, hat dies zur Folge, dass für ihn Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

Ob jemand im Einzelfall selbständig oder nichtselbständig für einen Auftraggeber arbeitet, wird  von  Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung in einer Gesamtschau beurteilt. Dabei geht es nicht darum, einzelne für Scheinselbständige typische Merkmale zu betrachten: Wesentlich ist vielmehr, ob der Selbständige bei seiner Tätigkeit unternehmerische Entscheidungen trifft. Im Vordergrund stehen unter anderem diese Fragen:

Pro Selbständigkeit:

  •   Tragen Sie ein eigenes unternehmerisches Risiko?
  •   Haben Sie eine eigene Homepage, eigens Briefpapier, Visitenkarten?
  •   Beschäftigen Sie eigene Mitarbeiter?

Contra Selbständigkeit:

  •   Arbeiten Sie in den Räumen des Auftraggebers, möglicherweise in der dort üblichen Betriebsuniform?
  •   Sind Sie in den Dienstplan des Auftraggebers eingebunden, müssen Sie sich an feste Arbeitszeiten halten und befolgen Sie seine Weisungen zum Arbeitsablauf?
  •   Arbeiten Sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber, das heißt: Verdienen Sie fünf Sechstel Ihres Umsatzes oder mehr nur mit einem einzigen Kunden?

Für die Rentenversicherung ist klar, dass bei den 40 Honorarkräften des Bundestages die Waage eindeutig in Richtung scheinselbständig ausschlägt: Sie können sich etwa ihre Arbeitszeit nicht frei einteilen, sie sind den Weisungen des Auftraggebers unterworfen und haben sogar eine Kleiderordnung zu befolgen, die sie verpflichtet, mit ihrem Äußeren „dem Ansehen des Deutschen Bundestags als Verfassungsorgan Rechnung zu tragen“. In dem vom Bundestag vorgegebenen Abrechnungsformular ist es nicht einmal vorgesehen, dass die Honorarkräfte die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Diese fordert das Finanzamt übrigens inzwischen von den Honorarkräften rückwirkend nach, und aller Voraussicht nach muss der Bundestag für sie Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten.

Tipp: Wie Sie am besten reagieren, wenn Sie feststellen, dass auch Sie potenziell scheinselbständig arbeiten? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Am besten stellen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung.
  •  Sie ändern gemeinsam mit Ihrem Auftraggeber die Arbeits- und Vertragsbedingungen derart, dass Sie tatsächlich selbständig arbeiten.
  •  Sie beide akzeptieren, dass Sie Arbeitnehmer sind, und schließen einen Vertrag über ein reguläres Arbeitsverhältnis. Allerdings drohen dann Nachzahlungen.


Sobald klar ist, dass Sie scheinselbständig arbeiten, tritt grundsätzlich die Sozialversicherungspflicht ein.

Wenn Sie mehr über die Abgrenzung und die sozialversicherungsrechtlich relevanten Unterschiede von scheinselbständiger, haupt- und nebenberuflich selbständiger sowie abhängiger Beschäftigung erfahren wollen, informieren Sie sich im Ratgeber „Selbständig in Teilzeit“ von Andreas Lutz und Nadine Luck. Weitere Informationen unter: http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/selbstaendig-in-teilzeit.html

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 10.04.2012 09:58
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=3208

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen