Absetzung der Abnutzung

Abschreibungszeiträume gemäß AfA-Tabelle

AfA steht für "Absetzung der Abnutzung". Die Tabellen, die vom Bundesfinanzminister in längeren Abständen herausgegeben werden, geben für alle erdenklichen Anlagegüter die wirtschaftliche Nutzungsdauer an - vom Heißluftballon (5 Jahre) über das Bierzelt (8 Jahre) und die Lichtreklame (9 Jahre) bis hin zum Golfplatz (20 Jahre).

Beispiele für Abschreibungszeiträume

Die Abschreibungszeiträume greifen nicht, wenn es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut ("GWG") handelt, das unter 1.000 Euro zzgl. MwSt. kostet. GWGs dürfen bis zu einem Anschaffungspreis von 150 Euro im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Liegt der Anschaffungspreis zwischen 150,01 und 1.000 Euro netto, müssen sie in Form von Abschreibungspools verwaltet werden.

Anlagegegenstand

Abschreibungszeitraum

PCs und Notebooks sowie deren Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner , Bildschirm usw.

3 Jahre

Handy ("Mobilfunkendgerät")

5 Jahre

Faxgerät

6 Jahre

Messestand

6 Jahre

Registrierkasse

6 Jahre

Pkw, Kombi

6 Jahre

(Video-) Kamera, (Video-) Recorder, Fernseher/Monitore, CD-/DVD-Spieler, Radios, Verstärker usw.

7 Jahre

Kopierer ("Vervielfältigungsgeräte")

7 Jahre

Fahrrad, Motorrad u.ä.

7 Jahre

Lkw

9 Jahre

Adressier-, Kuvertier-, Frankiermaschinen

8 Jahre

Aktenvernichter

8 Jahre

Ladeneinrichtung

8 Jahre

Fernsprechnebenstellenanlagen

10 Jahre

Anhänger (für Pkw, Lkw)

11 Jahre

Büromöbel

13 Jahre

Kunstwerke (ohne Werke anerkannter Künstler)

15 Jahre

 

Wie verfährt man bei einem gebrauchten Pkw oder Laptop?

In der Regel können Sie einfach von der Nutzungsdauer laut AfA-Liste die bereits erfolgte Nutzungsdauer abziehen. Beispiel: Sie kaufen einen 18 Monate alten Laptop. Bis zum Ende des regulären Abschreibungszeitraums sind es noch weitere 18 Monate.

Aber was, wenn die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beim Erwerb schon abgelaufen ist? Beispiel: Sie erwerben einen sechs Jahre alten Pkw. Können Sie ihn sofort im ersten Jahr komplett abschreiben? In der Regel wird Ihr Finanzamt das nicht akzeptieren, sondern einen etwas längeren Abschreibungszeitraum von Ihnen fordern.

Eine Faustregel, die man uns genannt hat (ohne Gewähr!): Bei gebrauchten Pkw ab einem Alter von vier Jahren als Restnutzungszeit die Differenz zu acht Jahren nehmen, also zum Beispiel Pkw (4 Jahre) - 4 Jahre Restlaufzeit, Pkw (5 Jahre) - 3 Jahre Restlaufzeit usw.

Links zu Afa-Tabellen

Bei den amtlichen AfA-Tabellen wird nach

unterschieden. Für kleine Existenzgründungen ist vor allem die Liste der allgemein verwendbaren Anlagegüter von Interesse und zwar speziell die Betriebs- und Geschäftsausstattung (Gliederungspunkt 6). Die verlinkte Tabelle zeigt die "neuen" (seit 1.1.2001 gültigen) und die davor gültigen "alten" Abschreibungszeiträume im Vergleich.

Die neue Tabelle greift für alle Gegenstände, die seit dem 1.1.2001 erworben wurden. Wenn Ihr Unternehmen zu einer der Branchen mit eigener Afa-Tabelle zählt, so hat diese Vorrang vor der allgemeinen Liste.

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