Mitgliedsbeiträge

Was kostet mich meine Kammermitgliedschaft?

Viele Gründer lernen die örtliche IHK oder Handwerkskammer als "fachkundige Stelle" für den Gründungszuschuss kennen. Doch während die Gutachten für die Arbeitsagentur in der Regel noch kostenlos sind, zieht eine anschließende Kammermitgliedschaft unter Umständen happige Beiträge nach sich. Wir geben einen Überblick über Kosten, Konditionen und Leistungen der Kammern.

Die deutsche Kammer-Landschaft ist vielfältig:

  • Gewerbetreibende sind in Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zusammengeschlossen,
  • für Bauern, Gärtner, Winzer und Förster sind die Landwirtschaftskammern zuständig und
  • viele Freiberufler haben eigene Kammerorganisationen (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten).

Bei diesen Kammern handelt es sich nicht nur um Selbstverwaltungs-Organe der einzelnen Berufsstände, die ihren Mitgliedern bestimmte Dienstleistungen anbieten: Als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" nehmen sie zugleich staatliche Funktionen wahr: Am bekanntesten sind die Überwachung der Berufsausbildung und das Abnehmen von Prüfungen. Darüber hinaus unterstützen die Kammern staatliche Behörden und Gerichte durch Stellungnahmen und Gutachten, sorgen für die Vereidigung von Sachverständigen und übernehmen zum Teil die Aufsicht im Gewerbe- und Umweltrecht.

Ausgerechnet diese Hoheitsfunktionen haben für Selbständige und Unternehmer teure Folgen: Denn während das Grundrecht der "Koalitionsfreiheit" normalerweise auch die Freiheit einschließt, nicht Mitglied einer Vereinigung werden zu müssen, sind bei halbstaatlichen Einrichtungen Zwangsmitgliedschaften zulässig: Solange die Kammern legitime öffentliche Aufgaben erfüllen, ist dagegen selbst aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nichts einzuwenden.

Kostenlose Leistungen: Versuch macht klug!

Die gute Nachricht vorweg: Es gibt auch kammerfreie Berufe. Dazu gehören zum Beispiel Freiberufler wie Journalisten, Übersetzer, Dozenten oder Lotsen. Wichtig: Wer keiner Kammer angehört oder aus anderen Gründen (noch) keine Mitgliedsbeiträge bezahlt, darf die Leistungen der Institutionen grundsätzlich trotzdem in Anspruch nehmen: Die fachkundige Stellungnahme für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist ein solches Beispiel.

Und auch sonst können sich die Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote der Kammern durchaus sehen lassen. Wer eine Auskunft benötigt oder an einer Kammer-Veranstaltung teilnehmen will, wird erfahrungsgemäß nur ganz selten nach seiner Mitgliedsnummer gefragt! Probieren Sie's einfach aus: Fragen kostet nichts!

Mitgliedschaft und Beiträge

Zurück zur Pflichtmitgliedschaft: Ob Beiträge gezahlt werden müssen und wie hoch sie sind, ist von Kammer zu Kammer verschieden. Körperschaften genießen nämlich grundsätzlich Satzungs- und Finanzhoheit. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammern etwa werden Jahr für Jahr von deren regionalen Vollversammlungen festgelegt. Sie bestehen in der Regel aus einem jährlichen Grundbeitrag und einem Umlageanteil (Prozentanteil am Gewinn oder Gewerbeertrag). Existenzgründer werden mancherorts in den ersten Jahren von der Beitragszahlung befreit. Auch für nicht ins Handelsregister eingetragene Kleinunternehmer, deren Gewinn unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, bieten viele Kammern Sonderregelungen.

Zum Beispiel: IHK München

Mit welchen Beitrags-Größenordnungen Sie rechnen müssen, zeigt das Beispiel der IHK München und Oberbayern. Hier beiträgt der Jahres-Grundbeitrag für ...

  • "Kleingewerbetreibende"
    Gewerbeertrag/Gewinn bis 25.000 Euro: 50 Euro
    Gewerbeertrag/Gewinn über 25.000 Euro: 70 Euro
  • "Handelsregisterfirmen"
    Gewerbeertrag/Gewinn bis 100.000 Euro: 150 Euro
    Gewerbeertrag/Gewinn über 100.000 Euro: 300 Euro
  • "Großunternehmen": 10.000 Euro

Darüber hinaus zahlen alle Mitglieder eine Umlage in Höhe von 0,22 % auf den Gewerbeertrag/Gewinn. Ein Münchner Kleinunternehmer mit einem Gewinn von 40.000 Euro muss demnach mit einem Gesamtbeitrag von 158 Euro pro Jahr rechnen (70 Euro Grundbeitrag plus 88 Euro Umlageanteil).

Existenzgründer mit einem voraussichtlichen Gewinn von weniger als 25.000 Euro bezahlen auf Antrag in den beiden ersten Kalenderjahren keine Mitgliedsbeiträge. Im dritten und vierten Geschäftsjahr verzichtet die IHK auf den Umlage-Anteil. Alle anderen Unternehmer, die voraussichtlich weniger als 5.200 Euro Gewinn pro Jahr machen, können sich unter Angabe der Steuernummer ebenfalls von der Beitragspflicht freistellen lassen.

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