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50 Prozent und mehr Förderung: Nicht nur Gründer, auch bereits Selbständige können sich günstig beraten lassen


(gruendungszuschuss.de) Guter Rat ist wertvoll – und hat seinen Preis. Doch wer öffentliche Förderprogramme nutzt, muss oft nur einen Bruchteil der Honorare für Coaching und Beratung aus eigener Tasche zahlen. Was viele nicht wissen: die Förderprogramme gelten nicht nur für Gründer in der Anfangsphase.

Auch Selbständige, die bereits jahrelang als Unternehmer arbeiten, werden finanziell unterstützt und können sich dadurch gute Beratung leisten. Von diesen Programmen profitieren übrigens auch alle, die keinen Gründungszuschuss beantragen oder bekommen. Christian Bussler, Gesellschafter von gruendungszuschuss.de, erklärt im Interview, welchen Beratungsbedarf gestandene Selbständige typischerweise haben und wann sie welche Art von Förderung erhalten können.

Frage: Herr Bussler, kann ich auch als etablierter Selbständiger von öffentlichen Beratungs-Förderprogrammen profitieren?

Christian Bussler: Ja, Beratungsförderung ist grundsätzlich für alle Selbständigen zugänglich – auch wenn Sie bereits länger als ein Jahr als Unternehmer tätig oder nur nebenberuflich selbständig sind. Besonders komfortabel ist die Förderung, wenn Ihre Gründung weniger als fünf Jahre zurückliegt. In diesem Fall erhalten Sie bereits zu Beginn der Beratung eine Förderzusage, Sie müssen nur Ihren Eigenanteil bezahlen und für den geförderten Teil nicht in Vorkasse gehen. In diesem Fall übernimmt der Staat 50 Prozent der Kosten. Falls Sie aus den neuen Bundesländern kommen, erhalten Sie sogar 75 Prozent der Kosten erstattet.

Frage: Was ist, wenn ich bereits länger als fünf Jahre selbständig bin?

Bussler: Auch dann erhalten Sie in aller Regel eine 50-prozentige Förderung. Allerdings bekommen Sie erst im Anschluss an die Beratung den Bescheid und die Kostenerstattung, so dass Sie hier erst einmal in Vorkasse gehen müssen. Tipp: Falls Sie sich Ihrem fünften Jahrestag als Unternehmer nähern und gerne ein Coaching in Anspruch nehmen würden, sollten Sie sich rechtzeitig vorher noch die komfortablere Fördervariante sichern. Nach Bewilligung haben Sie dann ein ganzes Jahr Zeit, um die Beratung in Anspruch zu nehmen.

Frage: Zu welchen Themen lassen sich die meisten Selbständigen beraten?

Bussler: Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Selbständigen mit Beratungsbedarf: Unternehmer, deren Geschäft noch nicht oder nicht mehr so richtig läuft und die in dieser Situation Anschub benötigen. Oft ist für einen Außenstehenden ganz schnell erkennbar, wo das Problem liegt und man kann dann gemeinsam an der Lösung arbeiten.

Und es gibt Unternehmer, wo es so gut läuft, dass sie mit der organisatorischen Seite nicht hinterherkommen – von der Buchhaltung über die technische Unterstützung, das Einbinden freier Mitarbeiter, besseres Zeitmanagement bis hin zu persönlichen Gewohnheiten oder Ängsten, die dem Erfolg manchmal im Weg stehen.

Viele Kunden benötigen eine Finanzierung, also zum Beispiel einen Kredit, andere haben genug Geld in der Kasse, aber brauchen dringend Unterstützung, um beim Marketing voranzukommen, um endlich die lange geplante neue Website zu  konzipieren, neue Vertriebswege oder Kooperationen zum Laufen zu bringen usw.

Frage: Haben Kunden, die schon mehr als fünf Jahre selbständig sind, speziellen Beratungsbedarf?

Bei ihnen geht es meist um knackige betriebswirtschaftliche Inhalte: Sie wollen zum Beispiel gemeinsam ein Vertriebskonzept für ein neues Produkt mit detaillierten Umsetzungsschritten erarbeiten oder eine Markt- und Zielkundenanalyse durchführen, also die Frage beantworten: Welche Kunden muss ich ganz konkret wie angehen? Häufig geht es auch darum, das Wachstum zu bewältigen, wenn aus dem Ein-Mann-Laden ein Unternehmen mit fest angestellten Mitarbeitern wird. Damit wird die Führung von Mitarbeitern zur Herausforderung, das Aufnehmen von Mitgesellschaftern, der Wechsel zu einer "größeren" Rechtsform, die Anmietung eines größeren Büros.

Frage: Um welche Beträge geht es denn bei der Förderung?

Bussler: Wer im zweiten bis fünften Jahr einen Förderantrag stellt, kann bis zu 60 Stunden Beratung in Anspruch nehmen – der Wert des Coachings beträgt 6.000 Euro, gefördert werden davon 3.000 bis 4.500 Euro. Wer bei Antragstellung länger als fünf Jahre selbständig ist, kann Beratung im Wert von bis zu 3.000 Euro in Anspruch nehmen, von denen 1.500 Euro übernommen werden. Es sind dann mindestens zwei solcher Beratungsprojekte möglich. Die Förderung in den verschiedenen Phasen ist ebenfalls miteinander kombinierbar.

Frage: Was muss man tun, wenn man geförderte Beratung in Anspruch nehmen möchte?

Bussler: Einfach bei uns anrufen unter 089/447 69 650 oder das Formular unter http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/gefoerderte-beratung/empfehlungsservice.html ausfüllen. Wir rufen Sie umgehend zurück und sagen Ihnen, ob eine Förderung in Ihrem Fall möglich ist. Außerdem empfehlen wir die passenden Berater und stellen sicher, dass Sie eine professionelle Betreuung erhalten.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 15.03.2012 15:30
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3187

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