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Ab 2009: Krankenversicherungs-Pflicht für alle Selbständige


Bislang konnten Unternehmer und Freiberufler, die noch nie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, das Krankheits- und Pflegerisiko auf die eigene Kappe nehmen. Ab kommendem Jahr sind ausnahmslos alle Selbständige krankenversicherungspflichtig. Anders als bei Arbeitnehmern ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung aber unabhängig von Einkommensgrenzen möglich. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

Laut Bundesgesundheitsministerium leben immer noch mindestens 200.000 Bundesbürger ganz ohne Krankenversicherungsschutz. Und das, obwohl unversicherte Selbständige, die in ihrem Leben irgendwann einmal pflichtversichert waren, bereits seit dem 1. April 2007 in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren müssen.

Wichtig: Das Festhalten an der Vogel-Strauß-Politik kann teuer zu stehen kommen: Wer der bestehenden Versicherungspflicht verspätet nachkommt, muss Beiträge nachzahlen - im schlimmsten Fall bis zurück ins Jahr 2007!

Gesundheitsreform: die Nächste, bitte!
Wenn am 1. Januar 2009 die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft tritt, sind alle Bürger versicherungspflichtig - auch die bislang noch nicht versicherten Selbständigen. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

  • Wer zurzeit weder gesetzlich noch privat versichert ist, wird in dem System versichert, dem er aufgrund seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Für Selbständige ist das grundsätzlich die PKV.
  • Ab 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen (PKV) einen einheitlichen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten.
  • Persönliche Risikozuschläge sind in diesen Tarifen unzulässig.
  • Der Umfang des PKV-Basistarifs darf nicht hinter dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zurückbleiben.
  • Die PKVen dürfen "teure" Versicherte aufgrund deren persönlicher Krankheitsgeschichte künftig nicht mehr abweisen.
  • Die Prämie für den Basistarif darf nicht höher sein als der GKV-Höchstbeitrag. Angesichts des künftigen Einheits-Beitragssatzes von 15,5 % und einer voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenze von voraussichtlich 44.100 Euro werden das im nächsten Jahr voraussichtlich maximal knapp 570 Euro sein.
  • Wer bereits jetzt privat versichert ist, darf bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Krankenversicherung seiner Wahl wechseln. Ausnahme: 55 jährige und ältere PKV-Versicherte dürfen nur in den Basistarif ihrer bisherigen Versicherung wechseln.
  • Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009 abschließen, dürfen Sie jederzeit in den Basistarif einer anderen PKV wechseln.
  • Bisherige PKV-Kunden nehmen ihre bereits erworbenen "Altersrückstellungen" zumindest teilweise mit - sowohl zu einem neuen Versicherer als auch in einen anderen Tarif ihrer bisherigen PKV.
  • Sowohl in der GKV als auch in der PKV wird die Bedeutung von Selbstbeteiligungen in Zukunft weiter steigen. Tipp: Wie groß das Sparvolumen eines erhöhten "Selbstbehalts" sein kann, ohne dass dafür unwägbare Risiken eingegangen werden müssen, schildert der persönliche Erfahrungsbericht von Andreas Lutz: "Kosten der privaten Krankenversicherung deutlich senken". Dort finden Sie auch den Link zu einem kostenlosen Rechentool, mit dem Sie Ihr persönliches Sparpotenzial im Handumdrehen ermitteln.

Freiwillig in die GKV?
Der finanzielle Hauptunterschied zwischen GKV und PKV besteht auch in Zukunft in der beitragsfreien Familienversicherung: Denn die wird es in der PKV weiterhin nicht geben. Für Paare und erst recht Familien, in denen nur einer der beiden Partner berufstätig ist, bleibt die GKV also auch für Selbständige attraktiv - obwohl sie keinen Arbeitnehmer haben, der die Hälfte ihres Beitrags übernimmt.

Bitte beachten Sie: Die freiwillige Entscheidung für die GKV ist in aller Regel nur beim Start in die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit oder aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus möglich. Sozialversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Mitglieder der Künstlersozialkasse) bleiben hingegen automatisch Mitglied in der GKV - es sei denn, ihr Einkommen liegt mindestens drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 48.150 Euro. In dem Fall endet die Versicherungspflicht und die GKV-Mitgliedschaft ist nur noch freiwillig möglich.

Auch für Selbständige, die freiwillig oder pflichtgemäß Mitglied in der GKV sind und bleiben wollen, gibt es im neuen Jahr unter Umständen Handlungsbedarf: Ab Januar haben hauptberuflich Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Wer sich aus diesem Grund für einen der alternativ angebotenen Wahltarife mit Krankengeldanspruch entscheidet, bindet sich unter Umständen für drei Jahre lang an eine teure Kasse. Die normale Kündigungsfrist einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft beträgt demgegenüber nur zwei Monate. Einzelheiten entnehmen Sie dem Beitrag "Gesundheitsreform: Selbständige verlieren Anspruch auf Krankengeld - das kann teuer werden!"

Praxistipp: Falls Ihnen die Entscheidung für den richtigen Versicherungstarif angesichts der vielen Neuerungen schwer fällt, empfehlen wir die Teilnahme an unserem bundesweit angebotenen Workshop "In Zukunft gut vorgesorgt!":
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die Risiken, die Sie als Selbständige absichern müssen und was dabei zu beachten ist.


Verfasst von Robert Chromow am 07.10.2008 11:05
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2593

Kommentare

Ich bin auch stink sauer- war seit 1991 (ja sie lesen hier richtig) privatversichert. Habe jedoch 3-4 Jahre Probleme gehabt (Ehe zu Bruche usw) so dass ich erst arbeitslos und dann selbständig war- nun endlich mal wieder einen vbvernünftigen Job- und siehe da- ich muss in die gestzliche? Kehre nach England zurück- nach 20 Jahren genug von deutscher Bürokratie und Mist- versuchst was auf die Beine zu stellen- darfst gar nicht wählen noch sonst was und wirst einfach abgezockt. Mir reichts jetzt.

Verfasst von Carolina am 05.01.2009 23:13


Bei welcher PKV kann ich mich für 110,00 ? im Monat versichern? Ich habe ein Kostenangebot über 280,00 ? bekommen und ich muss Zuzahlung akzeptieren. So viel will die GKV zukünftig von mir auch haben, ohne Zuzahlung und ohne Gesundheitscheck.

Verfasst von Nanette El Sayad am 22.11.2008 11:29


Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten.
Als vor einigen Jahren die GKV von mir über 500 Euro im Monat wollte, nur weil ich selbständig wurde (unabhängig von der Höhe meiner Einnahmen) habe ich sofort in die PKV gewechselt. Ich habe zwar einen Tarif gewählt, bei dem ich eine Selbstbeteiligung habe, zahle aber dafür (mit allen möglichen Rabatten usw.) umgerechnet nur ca. 110 Euro im Monat. Ich habe den Wechsel keine Minute bereut. Trotzdem war es eine Überwindung, weil andere Leute mir davor Angst gemacht haben - die PKV sei zu riskant, man komme nicht mehr raus, usw.
Heute kann ich es besser beurteilen und ich würde es immer wieder tun.
Es gibt zwei Vorteile bei der PKV.
1. Ich bin beim Arzt Privatpatient, d.h. Medizin I. und nicht II. Klasse.
2. Ich spare im Vergleich zur GKV eine Menge Geld. Auch wenn die PKV-Tarife später steigen sollten, die GKV tut es doch auch, bei deutlich schlechteren Leistungen. Außerdem kann ich die Beitragsdifferenz im Vergleich zum GKV-Tarif jetzt besser sparen und anlegen, um später die Beitragssteigerungen auszugleichen.
Nur mal als Vergleich: Mein Einstiegstarif in der PKV ist in den 5 Jahren Mitgliedschaft um nur 10 Euro monatlich gestiegen. Um wieviel ist dabei der Pflichtbeitrag in der GKV gestiegen ??

Und wer legt eigentlich diese Beitragsbemessungsgrenze fest??? Ich kenne eine Menge Selbständige, die alle deutlich unter der 44000 Euro Gewinngrenze pro Jahr bleiben.

Falls noch irgendeiner Zweifel hat: Fragt mal bei Euren Ärzten nach, wo sie selbst krankenversichert sind. Die meisten Ärzten sind nicht ohne Grund PKV-Versichert.

Verfasst von Michael am 21.11.2008 22:36


Ja, da kann ich nur zustimmen. Auch mich macht es wütend, das mit dieser Mindestbeitragsbemessungsgrenze! Wer selbstständig ist und von 0! bis 1863,75 ? verdient, zahlt den Mindestbeitrag und das sind mit der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich über 300,00 ? (alle, die bis jetzt in einer günstigen GKV waren/sind, wird das dann ab 2009 erwarten mit den einheitlichen Beitrag v. 15,5 %). Ganz klar als Selbstständige/r zahle ich 100 %, aber warum diese Grenze? Widerspruch auch, wenn insbesondere beim Finanzamt die Kleinunternehmer-Regelung beantragt wird (? 17.500/ Jahr), der KV-Beitrag jedoch bei 22.365,00 ? / Jahr liegt. ????
Gerade in der Anfangszeit kommen trotz intensiver Akquise, kreativem und schwungvollem Elan eben manchmal keine Aufträge zu Stande und somit auch keine Einnahmen. Schade, denn diese hohen Versicherungsbeträge können dann schon etwas "ausbremsen", (mal ganz abgesehen von der Rentenversicherung, wer auch hier "Pflichtversicherungspflichtig" ist). Das war sicherlich eine Entscheidung vom Schreibtisch aus (prozentual etwas von etwas anderem abgezogen), ohne sich über die realen Lebenssituationen der Betroffenen Gedanken zu machen. Wer allerdings Existenzgründer ist und einen Gründungszuschuss erhält, hat für die gewährte Zeit eine niedrigere B.grenze von ca. 1260,00/Monat!!!

Mich interssiert auch, auf welcher Grundlage dies beschlossen wurde, denn von meiner K.kasse habe ich lediglich die gesetzliche Angaben nach §240 ... Sozialgesetzbuch ... erfahren.

Ich bin dabei einen Brief an unsere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zu schreiben, und alle, die auch etwas dagegen tun möchten, sollten dies auch tun. Nur wenn vermehrt Anfragen (sachlich formuliert!) und Erklärungen der Lage diesbezüglich beim Ministerium eingehen, können wir auch etwas bewirken!!! Jammern und ärgern - damit verändern wir gar nichts. Stumm etwas hinzunehmen, gilt als angenommen. Deshalb unternehmnt auch etwas: JETZT!

Verfasst von Andie am 15.11.2008 21:26


Ich dachte, es gibt schon seit dem 1.4.2007 die Krankenversicherungspflicht für Selbständige?!

Über die Effektivität unseres Gesundheitssystems kann man natürlich viel streiten. Was mich aber zusätzlich auf die Palme bringt, ist die Ungleichbekandlung: als Angestellte zahle ich in der GKV 50% (ca.) des Beitrags auf mein tatsächliches Einkommen. Als Selbständige bezahle ich 100% auf ein "erfundenes" Einkommen von 1850 ?. Diese gesetzliche Grundlage muss mir mal jemand erklären.

Verfasst von Ulla (nicht Schmidt) am 10.11.2008 15:45


Immer wieder schön, wie einem in Deutschland irgendwelche angeblich dringend notwendigen Reformen verpackt werden, stets mit dem ERgebnis, eine Menge Geld für eine miserable Gegenleistung zu zahlen.
Wieso wehrt sich hier keiner? In Frankreich würde es sicher krachen wegen sowas.

Verfasst von Ulla Schmidt? am 07.11.2008 12:30


Ich muss ab Jan. mehr zahlen und man streicht mir den Anspruch auf das Krankengeld. Ich bin stinksauer! Autobauern und Bänker werden Millionen in den Hintern geblasen und wir dürfen es mal wieder ausbaden.

Verfasst von lissy am 06.11.2008 22:17


Der Gesetzgeber hat diese Neuerungen so gewollt. Nun müssen wir alle damit leben und arbeiten. Für uns Juristen ist dies gar keine so schlechte Nachricht, da hier enormer, auch juristischer Beratungsbedarf besteht.
Assessor jur. J. Hanke

Verfasst von Ass. jur. Hanke am 06.11.2008 16:08


Kompliment, ein guter Beitrag. Gut und verständlich formuliert.

Was das Thema anbelangt: Egal ob es uns gefällt oder nicht. Es kommt auf uns zu.

Frage ist nur, ob und was man daraus / dagegen unternimmt.

Verfasst von Premium Patient am 06.11.2008 13:43

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