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Ab 2009: Krankenversicherungs-Pflicht für alle Selbständige


Bislang konnten Unternehmer und Freiberufler, die noch nie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, das Krankheits- und Pflegerisiko auf die eigene Kappe nehmen. Ab kommendem Jahr sind ausnahmslos alle Selbständige krankenversicherungspflichtig. Anders als bei Arbeitnehmern ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung aber unabhängig von Einkommensgrenzen möglich. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

Laut Bundesgesundheitsministerium leben immer noch mindestens 200.000 Bundesbürger ganz ohne Krankenversicherungsschutz. Und das, obwohl unversicherte Selbständige, die in ihrem Leben irgendwann einmal pflichtversichert waren, bereits seit dem 1. April 2007 in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren müssen.

Wichtig: Das Festhalten an der Vogel-Strauß-Politik kann teuer zu stehen kommen: Wer der bestehenden Versicherungspflicht verspätet nachkommt, muss Beiträge nachzahlen - im schlimmsten Fall bis zurück ins Jahr 2007!

Gesundheitsreform: die Nächste, bitte!
Wenn am 1. Januar 2009 die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft tritt, sind alle Bürger versicherungspflichtig - auch die bislang noch nicht versicherten Selbständigen. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

  • Wer zurzeit weder gesetzlich noch privat versichert ist, wird in dem System versichert, dem er aufgrund seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Für Selbständige ist das grundsätzlich die PKV.
  • Ab 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen (PKV) einen einheitlichen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten.
  • Persönliche Risikozuschläge sind in diesen Tarifen unzulässig.
  • Der Umfang des PKV-Basistarifs darf nicht hinter dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zurückbleiben.
  • Die PKVen dürfen "teure" Versicherte aufgrund deren persönlicher Krankheitsgeschichte künftig nicht mehr abweisen.
  • Die Prämie für den Basistarif darf nicht höher sein als der GKV-Höchstbeitrag. Angesichts des künftigen Einheits-Beitragssatzes von 15,5 % und einer voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenze von voraussichtlich 44.100 Euro werden das im nächsten Jahr voraussichtlich maximal knapp 570 Euro sein.
  • Wer bereits jetzt privat versichert ist, darf bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Krankenversicherung seiner Wahl wechseln. Ausnahme: 55 jährige und ältere PKV-Versicherte dürfen nur in den Basistarif ihrer bisherigen Versicherung wechseln.
  • Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009 abschließen, dürfen Sie jederzeit in den Basistarif einer anderen PKV wechseln.
  • Bisherige PKV-Kunden nehmen ihre bereits erworbenen "Altersrückstellungen" zumindest teilweise mit - sowohl zu einem neuen Versicherer als auch in einen anderen Tarif ihrer bisherigen PKV.
  • Sowohl in der GKV als auch in der PKV wird die Bedeutung von Selbstbeteiligungen in Zukunft weiter steigen. Tipp: Wie groß das Sparvolumen eines erhöhten "Selbstbehalts" sein kann, ohne dass dafür unwägbare Risiken eingegangen werden müssen, schildert der persönliche Erfahrungsbericht von Andreas Lutz: "Kosten der privaten Krankenversicherung deutlich senken". Dort finden Sie auch den Link zu einem kostenlosen Rechentool, mit dem Sie Ihr persönliches Sparpotenzial im Handumdrehen ermitteln.

Freiwillig in die GKV?
Der finanzielle Hauptunterschied zwischen GKV und PKV besteht auch in Zukunft in der beitragsfreien Familienversicherung: Denn die wird es in der PKV weiterhin nicht geben. Für Paare und erst recht Familien, in denen nur einer der beiden Partner berufstätig ist, bleibt die GKV also auch für Selbständige attraktiv - obwohl sie keinen Arbeitnehmer haben, der die Hälfte ihres Beitrags übernimmt.

Bitte beachten Sie: Die freiwillige Entscheidung für die GKV ist in aller Regel nur beim Start in die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit oder aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus möglich. Sozialversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Mitglieder der Künstlersozialkasse) bleiben hingegen automatisch Mitglied in der GKV - es sei denn, ihr Einkommen liegt mindestens drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 48.150 Euro. In dem Fall endet die Versicherungspflicht und die GKV-Mitgliedschaft ist nur noch freiwillig möglich.

Auch für Selbständige, die freiwillig oder pflichtgemäß Mitglied in der GKV sind und bleiben wollen, gibt es im neuen Jahr unter Umständen Handlungsbedarf: Ab Januar haben hauptberuflich Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Wer sich aus diesem Grund für einen der alternativ angebotenen Wahltarife mit Krankengeldanspruch entscheidet, bindet sich unter Umständen für drei Jahre lang an eine teure Kasse. Die normale Kündigungsfrist einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft beträgt demgegenüber nur zwei Monate. Einzelheiten entnehmen Sie dem Beitrag "Gesundheitsreform: Selbständige verlieren Anspruch auf Krankengeld - das kann teuer werden!"

Praxistipp: Falls Ihnen die Entscheidung für den richtigen Versicherungstarif angesichts der vielen Neuerungen schwer fällt, empfehlen wir die Teilnahme an unserem bundesweit angebotenen Workshop "In Zukunft gut vorgesorgt!":
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die Risiken, die Sie als Selbständige absichern müssen und was dabei zu beachten ist.


Verfasst von Robert Chromow am 07.10.2008 09:05
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2593

Kommentare

Verfasst von Carolina am 05.01.2009 22:13


Verfasst von Nanette El Sayad am 22.11.2008 10:29


Verfasst von Michael am 21.11.2008 21:36


Verfasst von Andie am 15.11.2008 20:26


Verfasst von Ulla (nicht Schmidt) am 10.11.2008 14:45


Verfasst von Ulla Schmidt? am 07.11.2008 11:30


Verfasst von lissy am 06.11.2008 21:17


Verfasst von Ass. jur. Hanke am 06.11.2008 15:08


Verfasst von Premium Patient am 06.11.2008 12:43

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