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Arbeitslosenversicherung für Selbständige - Gesetz jetzt offiziell


(gruendungszuschuss.de) Am 24. Oktober wurde das Beschäftigungschancengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit zum Jahreswechsel in Kraft. Das Gesetz verlängert die bisher zum 31.12.2010 befristete Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Dieser Zweig der Arbeitslosenversicherung wird also zur Dauereinrichtung. Zugleich verdoppeln sich durch das Gesetz aber die monatlichen Beiträge, nach einem weiteren Jahr vervierfachen sie sich sogar.

Das mit dem Gesetz eingeführte Sonderkündigungsrecht, über das wir bereits ausführlich berichtet haben, kann bis Ende März rückwirkend zum 31.12.2010 ausgeübt werden. Streng genommen kann man die Kündigung erst ab 1. Januar losschicken, denn erst dann tritt das zugrundeliegende Gesetz in Kraft. Tatsächlich werden die Arbeitsagenturen die eingehenden Kündigungen wohl sammeln und zu Jahresanfang bearbeiten.

Viele oder sogar alle Agenturen werden die Versicherten anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. (Ansonsten könnte man als Versicherter womöglich auch noch später kündigen, mit Verweis auf die nicht erfolgte Information.) Zusätzlich werden auch wir Sie im Januar daran erinnern, eine Kündigung zu prüfen und abzusenden.

Bis auf weiteres gibt es auch noch die Möglichkeit, durch dreimaliges Nicht-Zahlen der Beiträge aus der Versicherung auszuscheiden. Auch im neuen Gesetz gibt es diese Hintertür. Allerdings ist es gut möglich, dass es hier mittelfristig eine Änderung der Modalitäten gibt und der Ausweg über die Hintertür von der Arbeitsverwaltung deutlich erschwert wird. Noch ist das allerdings nicht der Fall.

Wie bereits in einer früheren Ausgabe unseres Newsletter berichtet, werden ab dem neuen Jahr manche Selbständige nicht mehr in die Versicherung aufgenommen, um Missbrauch zu verhindern: Wer bereits in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichert war und dann die selbständige Tätigkeit zwei mal unterbrochen haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, bleibt künftig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Betroffene, bei denen diese Voraussetzungen jetzt schon vorliegen, können sich nur freiwillig versichern, wenn sie sich noch in 2010 selbständig machen.

Fragen zum Einzelfall? - Nutzen Sie unseren telefonischen Beratungsservice unter
http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14

Verfasst von Andreas Lutz am 01.11.2010 16:00
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2896

Kommentare

IMHO you've got the right asnewr!

Verfasst von Caelii am 03.06.2011 18:29

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