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Arbeitsrechts-Tipp: Fördermöglichkeiten für Azubis nutzen


(gruendungszuschuss.de) Wer einen Auszubildenden einstellen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtig dabei ist, dass Sie tatsächlich ausbilden wollen. Denn nur dann können beide Seiten davon profitieren. Wenn Sie einen Azubi ausgebildet haben und ihn in ein Arbeitsverhältnis übernehmen wollen, wissen Sie genau, was auf Sie zukommt – in diesem Fall kaufen Sie nicht die Katze im Sack ein. Sie haben sich Ihre eigene Fachkraft ausgebildet. Und auch die Ausbildungszeit selbst kann nützlich sein, denn in ihrem Verlauf kostet der Azubi immer weniger Ihrer Arbeitszeit und nimmt Ihnen immer mehr Aufgaben ab. So trägt er zu Ihrer Entlastung bei.

Wenn Sie einen förderungsbedürftigen jungen Menschen betrieblich ausbilden, kann die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Betrieb unterstützen. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrags bei der für Sie zuständigen Agentur und lassen Sie sich von einem Berater die entsprechenden Anträge aushändigen. Arbeitgeber können großzügige Zuwendungen erhalten, zum Beispiel folgende:

  • Ausbildungsbonus: Zuschuss für den Abschluss eines Vertrags mit einem Jugendlichen, der seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz sucht.
  • Ausbildungszuschuss: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden.
  • Ausbildungsmanagement: Unterstützung bei administrativen und organisatorischen Aufgaben für Klein- und Mittelbetriebe, die einen lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen betrieblich ausbilden.

Tipp: Bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) beziehungsweise Handwerkskammern (HWK) gibt es sogenannte Ausbildungsberater. Sie helfen bei Fragen rund um die Ausbildung - kostenlos.
Viele weitere Tipps und Hinweise zum Umgang mit Mitarbeitern finden Sie in unserem Buch „Mein erster Mitarbeiter“ (18,40 Euro). Weitere Infos und Bestellung unter http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/mein-erster-mitarbeiter.html

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 12.10.2010 15:31
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2881

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