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Arbeitsrechtstipp: Kein Kündigungsschutz bei Kleinunternehmen


(gruendungszuschuss.de) Einen Arbeitnehmer einstellen? Den werde ich ja nie mehr los! So oder ähnlich denken viele Selbständige, obwohl sie tagtäglich in Arbeit ersticken und daher Unterstützung gut gebrauchen könnten. Mit Recht stellt man sich als Unternehmer die Frage: Kann ich mir dauerhaft einen Mitarbeiter leisten? Besteht nicht die Gefahr, dass er mich bei schlechter Auftragslage oder aber bei schlechter Leistung in den wirtschaftlichen Ruin treiben könnte?

Angesichts solcher Sorgen beruhigt Sie sicherlich, dass Sie als Kleinunternehmer einen Mitarbeiter gegebenenfalls auch schnell wieder entlassen können: In Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern gibt es keinen Kündigungsschutz!

Wenn Sie einen Kleinbetrieb führen, müssen Sie daher keinen klassischen Kündigungsgrund aufführen, um den Arbeitsvertrag zu beenden – in der Regel gilt die Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Zu einem Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme ist allerdings auch ein kleinerer Unternehmer verpflichtet: Gibt es etwa einen langjährigen, älteren Mitarbeiter, der Familienvater ist, und einen neuen jungen Mitarbeiter ohne Familienanschluss, und können beide für dieselben Aufgaben eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber schon besondere Gründe anführen, wenn er den älteren Angestellten entlassen will. Ständige Unpünktlichkeit könnte so ein Grund sein.

Kürzlich entschied das Bundesarbeitsgericht zudem über einen Fall, in dem ein Unternehmer zwei Kleinbetriebe führte – einen mit zehn und einen mit sechs Arbeitnehmern. Die Betriebe  arbeiten organisatorisch selbständig. Ein ehemals dort  beschäftigter Hausmeister klagte gegen seine Kündigung, weil er der Ansicht war, dass die beiden kleinen Betriebe als ein Unternehmen zu sehen seien, das die Schwelle von zehn Mitarbeitern überschreitet und somit dem Kündigungsschutz unterliegt.

Ohne Erfolg: Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass die Zahl der Beschäftigten eines Unternehmers mit mehreren Kleinbetrieben nicht automatisch summiert werden kann, wenn die einzelnen Betriebe tatsächlich organisatorisch voneinander unabhängig arbeiten. Eine diesbezügliche Entscheidung hänge immer vom Einzelfall ab.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie freie oder feste Mitarbeiter beschäftigen wollen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Mein erster Mitarbeiter". Weitere Informationen unter
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/mein-erster-mitarbeiter.html

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 22.03.2011 11:17
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2967

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