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Arbeitszimmer zuhause: Neue Regelungen


schreibtisch_Manni_photocase.jpgWir haben ja schon immer dazu geraten, das Home Office zu verlassen und sich in einer Bürogemeinschaft einzumieten, denn dort sind Sie in aller Regel produktiver und zufriedener. Außerdem brauchen Sie sich dann nicht mit den Regeln zur steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers auseinanderzusetzen, die mit jedem Gerichtsurteil komplizierter werden...

Die tatsächlichen Kosten (umgelegte Miete etc.) für das häusliche Arbeitszimmer dürfen bekanntermaßen nur dann vollständig angesetzt werden, wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeiten darstellt.

Bisher galt auch: Wenn es nicht den Mittelpunkt darstellt, Sie aber mehr als die Hälfte Ihrer beruflichen Tätigkeit dort verbringen ODER Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind Ihre Aufwendungen nur bis zu 1.250 Euro absetzbar.

NEU: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von Ende 2004 darf ein Steuerpflichtiger, der über keinen anderen Arbeitsplatz verfügt UND nur 20 Prozent seiner Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer verbringt auch nur 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten (bis zur Obergrenze von 1.250 Euro) absetzen. Wenn wir das richtig verstehen, wären das ja 80 Prozent weniger als vorher... Kommentare willkommen!

Betroffen sind davon vor allem Leute die viel unterwegs sind, zum Beispiel Handelsvertreter. Sie benötigen das Arbeitszimmer, um beispielsweise Reiseabrechnungen zu machen oder Treffen mit Kunden zu terminieren.

Verfasst von Andreas Lutz am 10.05.2005 13:30
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2034

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