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Auch Kleinunternehmer müssen Rechnungen stellen - sonst drohen Bußgelder


Schon seit 1. August 2004 gilt, dass auch Kleinunternehmer und andere Unternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, Rechnungen stellen müssen - zumindest an Unternehmen oder juristische Personen. Die Rechnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung ausgestellt werden. Ansonsten drohen künftig Bußgelder bis zu 5.000 Euro.

Diese Unternehmen mussten zwar auch bisher schon prinzipiell Rechnungen erstellen - wenn sie es nicht taten, blieb dies aber de facto meist folgenlos. Denn fehlende oder formell nicht korrekte Rechnungen stellten in der Vergangenheit vor allem dann ein Problem dar, wenn das Finanzamt die vom Leistungsempfänger bezahlte Umsatzsteuer nicht anerkannte. Wo keine Umsatzsteuer bezahlt und abgesetzt wurde, trat dieses Problem nicht auf.

Hintergrund: Kleinunternehmer haben sich bei der steuerlichen Anmeldung gegen den Ausweis von Umsatzsteuer entschieden. Dieses Wahlrecht steht allen Gründern zu, die einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro pro Jahr erzielen werden.

Mit der neuen Regelung soll Schwarzarbeit bekämpft werden. An sich sollte Selbstständigen ja kein Bußgeld angedroht werden müssen, damit sie eine Rechnung erstellen...

Verfasst von Andreas Lutz am 02.02.2005 10:32
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2005

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