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Auslandsreisen: Verpflegungsmehraufwands-Pauschalen ab 2014


Zum Jahreswechsel hat sich in Bezug auf die Reisekoten einiges geändert. Die bisher dreiteilige Fallunterscheidung bei Verpflegungspauschalen (8-14, 14-24, volle 24 Stunden) wrd durch eine Zweiteilung ersetzt. Anders als zuvor berichtet gilt das auch für Auslandsreisen. Zugleich hat das BMF eine aktualisierte Länderliste mit allen ab 1.1.2014 geltenden Pauschalen veröffentlicht.

Auch bei Auslandsreisen wird künftig zwischen Reisen von 8 bis 24 Stunden und vollen 24 Stunden Dauer unterschieden. Die Pauschalen wurden im BMF-Schreiben vom 11. November 2013 neu geregelt und der Höhe nach festgelegt (Tabelle für alle Länder).

Für Österreich betragen die Pauschale jetzt 20 bzw. 29 Euro (bisher 10/20/29 Euro). Für die Schweiz (mit Ausnahme von Genf, dort gelten höhere Sätze) gelten 32 und 48 Euro (bisher 16/32/48 Euro).

Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortstzeit erreicht hat - bei Flügen bitte den Wecker auf Mitternacht stellen und die Bordbesatzung fragen ;). Für eintägige Auslandsreisen oder den Rückreisetag ist der letzte Tätigkeitsort im Ausland maßgebend.

Laden Sie unser für Newsletter-Leser kostenloses Reisekosten-Tool herunter und füllen Sie jeweils eine Zeile pro Kalendertag aus, wann immer Sie auswärtig übernachten oder mehr als 8 Stunden unterwegs sind. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie das Ansetzen von Reisekosten vergessen. Bei größeren Entfernungen sind das nicht selten mehrere hundert Euro pro Reise.

Verfasst von Andreas Lutz am 18.12.2013 08:06
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3425

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