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„AWV-Meldepflicht beachten“: Bin ich davon betroffen?


Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den rätselhaften Hinweis: „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111“. Sicher fragen Sie sich auch: Was bedeutet das? Muss ich aktiv werden oder kann ich die Aufforderung einfach ignorieren?

Tatsächlich handelt es sich dabei um eine weitere Meldepflicht, die statistischen Zwecken dient, aber nur bei relativ großen Beträgen greift. Auslandszahlungen müssen unabhängig von der Höhe ja bereits im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung und zusammenfassenden Meldungen (deren quartalsweise Abgabe dann nötig wird) erklärt werden.

Meldepflichtig an die Bundesbank sind nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

Die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für  Warenein- oder -ausfuhren. Zahlungen für Dienstleistungen sind ab 12.500 Euro dagegen sehr wohl meldepflichtig. Wenn Sie ein Konto im Ausland besitzen, sind auch Kundenüberweisungen auf dieses Konto oder von diesem Konto oberhalb von 12.500 Euro meldepflichtig. Weitere Fragen beantwortet die Hotline der Bundesbank unter der oben angegebenen Nummer.

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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 05.06.2013 10:03
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3364

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