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„AWV-Meldepflicht beachten“: Bin ich davon betroffen?
Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111“. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine weitere Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.
Die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für Warenein- oder –ausfuhren. Zahlungen für Dienstleistungen sind ab 12.500 Euro dagegen sehr wohl meldepflichtig. Wenn Sie ein Konto im Ausland besitzen, sind auch Kundenüberweisungen auf dieses Konto oder von diesem Konto oberhalb von 12.500 Euro meldepflichtig. Weitere Fragen beantwortet die Hotline der Bundesbank und der oben angegebenen Nummer.
Kommentare
hallo,
ich bekomme Monatlich ca 50 ? Rente aus einem EU land auf mein Konto.
ist diese Summe meldeflichtig?
Michel
Antwort:
Herzlichen Glückwunsch zum Lottogewinn. Ich vermute, Sie müssen das melden. Sie können aber die Lottogesellschaft bzw. die Hotline der Bundesbank fragen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen.
Antwort:
Vermutlich genügt eine einmalige Meldung, aber am besten mal bei der Bundesbank-Hotline anrufen.
Antwort:
Gegenüber der Bundesbank ist eine Meldung nur nötig, wenn eine einzelne Auslandszahlung größer als 12.500 Euro ist.
Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie die Einnahmen natürlich in jedem Fall melden.
Antwort:
Nein, es handelt sich u.W. nur um eine Meldepflicht.
Antwort:
Nein, meldepflichtig sind nur Auslandszahlungen.
Halla ich hab heute von meinem konto die im turkei befindet 3.200 gezogen die muss ich nicht melden ne weil das unter der begrenze liegt oder muss ich trotzdem anrufen
Hallo,
ich hatte auch gerade das Kommentar auf meinem Kontoauszug und, oh Schreck, der Betrag war drueber bei meinem Transfer vom schottischen aufs deutsche Konto.
Habe die Hotline angerufen und mir wurde direkt und sehr freundlich weitergeholfen. Da ich Privatperson bin und taeglich Zugriff auf dieses Konto haben kann, falle ich nicht unter die Meldepflicht.
Vielleicht ist diese Info ja hilfreich fuer den ein oder anderen hier.
Liebe Gruesse
Danke hat mir weiter geholfen.
Antwort:
Nein, unseres Wissens nicht!
Antwort:
Ja, das sind unter 12.500 Euro -> Kein Handlungsbedarf
Antwort:
In diesem Fall hätte ich das sicher auch zurückgegeben. Ich hatte in der Vergangenheit aber auch Fälle, in denen eine berechtigte Abbuchung stattfand, aber die Adresse des Abbuchenden irreführend war und ich die Verbindung zu der Abbuchung nicht herstellen konnte. Von daher ist es gut, noch mal nachzufragen, um wen es sich handeln könnte.
Antwort:
Manchmal lässt man etwas abbuchen und errinnert sich auf Anhieb nicht mehr. Bei einer Lastschrift müssen seit Einführung von SEPA neben der Mandats-ID auch dei Gläubiger-ID angegeben werden. Wenn Sie die Abbuchung trotzdem nicht zuordnen können, kann man natürlich die Lastschrift stornieren. Dem Gläuiger entstehen dadurch Kosten, die er im Rahmen einer Mahnung an Sie weitergibt, sollte die Abbuchung doch berechtigt und von Ihnen autorisiert gewesen sein.
Antwort:
Es geht darum, ob der Überweisungsbetrag größer ist als 12.500 Euro.
Antwort:
Dienstleistungen sind laut Text auch meldepflichtig, wenn sie die Betragsgrenze überschreiten. Die Hotline der Bundesbank sollte solche Fragen beantworten, wenn man sie denn erreichen könnte...
Hallo,
ich habe vor kurzem bei ebay etwas aus dem Ausland gekauft, Betrag 12,48?.
Auf dem Kontoauszug war die abbuchung zu sehen UND eine Lastschrift von 44,49? mit "AWV Meldepflicht beachten....
Die hotline kann ich komischerweise auch nicht kontaktieren...
Kann das sein?
Antwort:
Guten Tag,
Sie sollten auf dem entsprechenden Kontoauszug eine Hotline-Nummer der Bundesbank finden, über die Sie den Betrag melden können.
Herzliche Grüße aus München
Antwort:
Ja richtig. Wobei: Wenn Sie das systematisch machen, um die Meldepflicht zu umgehen, sind Sie wahrscheinlich doch wieder verpflichtet.
Bedenken Sie auch: Auslandsüberweisungen zwischen Nicht-EU-Ländern sind oft kostenintensiv, d.h. es ist wahrscheinlich billiger, den zusätzlichen bürokratischen Aufwand der Meldung auf sich zu nehmen, als für zwei Überweisungen zu bezahlen.
Angesichts der Totalüberwachung durch NSA & Co. fragt man sich ja ohnehin, warum die Banken nicht einfach direkt an die Bundesbank melden...
Sind das jetzt 12.500 Euro im Monat oder im Jahr?
Antwort:
Gerne, so soll es sein! :)