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„AWV-Meldepflicht beachten“: Bin ich davon betroffen?


Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111“. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine weitere Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

Die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für  Warenein- oder –ausfuhren. Zahlungen für Dienstleistungen sind ab 12.500 Euro dagegen sehr wohl meldepflichtig. Wenn Sie ein Konto im Ausland besitzen, sind auch Kundenüberweisungen auf dieses Konto oder von diesem Konto oberhalb von 12.500 Euro meldepflichtig. Weitere Fragen beantwortet die Hotline der Bundesbank und der oben angegebenen Nummer.

Verfasst von Andreas Lutz am 13.07.2010 08:16
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2840

Kommentare

hallo,

ich bekomme Monatlich ca 50 ? Rente aus einem EU land auf mein Konto.
ist diese Summe meldeflichtig?

Michel

Verfasst von Michel am 18.12.2017 17:17


Verfasst von Olli am 02.07.2016 06:53

Antwort:

Herzlichen Glückwunsch zum Lottogewinn. Ich vermute, Sie müssen das melden. Sie können aber die Lottogesellschaft bzw. die Hotline der Bundesbank fragen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen.


Verfasst von Robert am 29.06.2016 07:06

Antwort:

Vermutlich genügt eine einmalige Meldung, aber am besten mal bei der Bundesbank-Hotline anrufen.


Verfasst von Klaus Kalweit am 22.05.2016 14:02


Verfasst von Hans am 24.04.2016 10:40

Antwort:

Gegenüber der Bundesbank ist eine Meldung nur nötig, wenn eine einzelne Auslandszahlung größer als 12.500 Euro ist.

Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie die Einnahmen natürlich in jedem Fall melden.


Verfasst von reiner tiroch am 06.02.2016 19:28


Verfasst von N. B. am 28.08.2015 13:31


Verfasst von Frau Lenksdorf am 06.07.2015 13:22

Antwort:

Nein, es handelt sich u.W. nur um eine Meldepflicht.


Verfasst von Alex am 17.06.2015 08:41

Antwort:

Nein, meldepflichtig sind nur Auslandszahlungen.


Halla ich hab heute von meinem konto die im turkei befindet 3.200 gezogen die muss ich nicht melden ne weil das unter der begrenze liegt oder muss ich trotzdem anrufen

Verfasst von ayla am 28.04.2015 18:43


Hallo,

ich hatte auch gerade das Kommentar auf meinem Kontoauszug und, oh Schreck, der Betrag war drueber bei meinem Transfer vom schottischen aufs deutsche Konto.

Habe die Hotline angerufen und mir wurde direkt und sehr freundlich weitergeholfen. Da ich Privatperson bin und taeglich Zugriff auf dieses Konto haben kann, falle ich nicht unter die Meldepflicht.

Vielleicht ist diese Info ja hilfreich fuer den ein oder anderen hier.

Liebe Gruesse

Verfasst von M. P. am 14.04.2015 09:57


Danke hat mir weiter geholfen.

Verfasst von Utke am 29.01.2015 10:06


Verfasst von M. am 26.01.2015 23:45

Antwort:

Nein, unseres Wissens nicht!


Verfasst von Dennis Läufer am 11.11.2014 16:16

Antwort:

Ja, das sind unter 12.500 Euro -> Kein Handlungsbedarf


Verfasst von Simone am 24.10.2014 07:43

Antwort:

In diesem Fall hätte ich das sicher auch zurückgegeben. Ich hatte in der Vergangenheit aber auch Fälle, in denen eine berechtigte Abbuchung stattfand, aber die Adresse des Abbuchenden irreführend war und ich die Verbindung zu der Abbuchung nicht herstellen konnte. Von daher ist es gut, noch mal nachzufragen, um wen es sich handeln könnte.


Verfasst von Meyer-Brühl Monika am 16.10.2014 16:03

Antwort:

Manchmal lässt man etwas abbuchen und errinnert sich auf Anhieb nicht mehr. Bei einer Lastschrift müssen seit Einführung von SEPA neben der Mandats-ID auch dei Gläubiger-ID angegeben werden. Wenn Sie die Abbuchung trotzdem nicht zuordnen können, kann man natürlich die Lastschrift stornieren. Dem Gläuiger entstehen dadurch Kosten, die er im Rahmen einer Mahnung an Sie weitergibt, sollte die Abbuchung doch berechtigt und von Ihnen autorisiert gewesen sein.


Verfasst von Blaue Geranie am 15.10.2014 19:43

Antwort:

Es geht darum, ob der Überweisungsbetrag größer ist als 12.500 Euro.


Verfasst von Jochen am 29.06.2014 19:56


Verfasst von yaldiz am 10.05.2014 16:11


Verfasst von Klaus am 07.05.2014 13:53


Verfasst von Klaus am 07.05.2014 13:45


Verfasst von Dagmar am 21.03.2014 10:36

Antwort:

Dienstleistungen sind laut Text auch meldepflichtig, wenn sie die Betragsgrenze überschreiten. Die Hotline der Bundesbank sollte solche Fragen beantworten, wenn man sie denn erreichen könnte...


Hallo,

ich habe vor kurzem bei ebay etwas aus dem Ausland gekauft, Betrag 12,48?.
Auf dem Kontoauszug war die abbuchung zu sehen UND eine Lastschrift von 44,49? mit "AWV Meldepflicht beachten....
Die hotline kann ich komischerweise auch nicht kontaktieren...

Kann das sein?

Verfasst von Sabrina am 06.11.2013 16:04


Verfasst von Kewin am 09.09.2013 20:58

Antwort:

Guten Tag,

Sie sollten auf dem entsprechenden Kontoauszug eine Hotline-Nummer der Bundesbank finden, über die Sie den Betrag melden können.

Herzliche Grüße aus München


Verfasst von Alex am 02.08.2013 10:51

Antwort:

Ja richtig. Wobei: Wenn Sie das systematisch machen, um die Meldepflicht zu umgehen, sind Sie wahrscheinlich doch wieder verpflichtet.

Bedenken Sie auch: Auslandsüberweisungen zwischen Nicht-EU-Ländern sind oft kostenintensiv, d.h. es ist wahrscheinlich billiger, den zusätzlichen bürokratischen Aufwand der Meldung auf sich zu nehmen, als für zwei Überweisungen zu bezahlen.

Angesichts der Totalüberwachung durch NSA & Co. fragt man sich ja ohnehin, warum die Banken nicht einfach direkt an die Bundesbank melden...


Sind das jetzt 12.500 Euro im Monat oder im Jahr?

Verfasst von Michael Freitag am 21.06.2013 08:52


Verfasst von Florian am 03.06.2013 19:05


Verfasst von Heidi am 02.05.2013 18:09


Verfasst von Heidi Behrends am 02.05.2013 18:01


Verfasst von BR0KK am 26.04.2013 09:23


Verfasst von Robert am 24.04.2013 09:49


Verfasst von Stev am 23.04.2013 18:33

Antwort:

Gerne, so soll es sein! :)

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