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Bewirtungskosten: 50 bis 100 Euro pro Person werden normalerweise nicht beanstandet


(gruendungszuschuss.de) Auf Bewirtungsbelege schauen Steuerprüfer besonders genau. Deshalb sollte Sie den beim Bezahlen verlangten Bewirtungsbeleg anschließend zeitnah ausfüllen, damit Sie sich noch an alle Anwesenden erinnern können. Die Aufwendungen dürfen nicht im Missverhältnis zu den konsumierten Speisen und Getränken stehen.

Mit dieser Begründung wird ein Besuch im Nachtlokal aufgrund der hohen Getränkepreise zu einer Ablehnung führen. Der Anlass muss zudem geschäftlich sein. Auch wenn Sie zu ihrer Geburtstagsfeier nur Geschäftspartner und (freie) Mitarbeiter einladen oder die Feier mit einem Betriebsjubiläum verbinden: Bei einer Prüfung wird aufgrund der privaten Veranlassung die Anerkennung der Ausgaben verweigert werden. Wenn diese Kriterien eingehalten werden, werden Bewirtungsaufwendungen von 50 bis 100 Euro pro Person und Bewirtung in der Regel nicht beanstandet.

Steuerlich geltend machen können Sie übrigens nicht nur die eigentlichen Bewirtungskosten, sondern auch Trinkgelder. Bei hohen Beträgen/Trinkgeldern empfiehlt sich aus Nachweisgründen die Zahlung mit ec- bzw. Kreditkarte. Die eigentlichen Bewirtungskosten sind nur zu 70 Prozent absetzbar, der Rest ist nicht abzugsfähig, sie zahlen ihn also quasi "aus eigener Tasche". Die Vorsteuer kann jedoch in voller Höhe geltend gemacht werden.

Übrigens gilt der 30prozentige Eigenanteil nur bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Werden dagegen freie Mitarbeiter bei einer Schulung bewirtet, können nach einem rheinland-pfälzischen Urteil aus dem Jahr 2006 100 Prozent der Kosten angesetzt werden. Gleiches gilt, wenn Sie ein Seminar veranstalten und in diesem Rahmen die Teilnehmer bewirten. Es lohnt sich, in solchen Fällen zunächst einmal 100 Prozent anzusetzen und die Details mit dem Steuerberater oder Finanzbeamten zu besprechen.

Weitere Tipps zum Thema Bewirtungskosten finden Sie in meinem Buch "Jetzt sind Sie Unternehmer. Was Sie von Anfang an wissen müssen" www.gruendungszuschuss.de/buch4

Themen wie dieses sind auch Gegenstand unseres Unternehmer-Workshops, mehr Infos dazu unter www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/workshop.html

Verfasst von Andreas Lutz am 16.04.2007 10:05
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2273

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