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Buchhaltungs-Tipp: Skonto lohnt sich, ggf. Gutschrift notwendig


(gruendungszuschuss.de) Wenn Ihnen ein Lieferant das schnelle Bezahlen einer Rechnung durch einen Skonto-Abzug schmackhaft macht, sollten Sie zuschlagen. Angenommen, auf einer Rechnung steht der Zusatz „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 Prozent Skonto“ – dann müssen Sie 20 Tage früher zahlen, um diesen Skonto in Anspruch zu nehmen.

Der Vorteil: Sie sparen pro Tag 0,1 Prozent vom Rechnungsbetrag. Das entspricht aufs Jahr gerechnet einer Verzinsung von 36 Prozent. Dafür lohnt es sich sogar, einen teuren Dispokredit aufzunehmen.

Wenn Sie selbst Skonto einräumen, müssen Sie in Ihrer Rechnung darauf hinweisen. Sie haben aber keine Pflicht, den Schnellzahler-Rabatt anzubieten. Zieht also ein Kunde von sich aus Skonto ab, sollten Sie ihn höflich informieren, dass kein Abschlag vereinbart war, und den entsprechenden Betrag nachfordern. Tun Sie das nicht, sind Sie dazu verpflichtet, einen Gutschrift über den abgezogenen Differenzbetrag zu stellen. Ansonsten schulden Sie die Umsatzsteuer auf den vollen Betrag.

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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 25.03.2010 10:09
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2782

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