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Buchhaltungs-Tipp: So werden Bewirtungsbelege sicher steuerlich anerkannt


Wenn Sie als Selbständiger oder Gründer Kunden und Geschäftspartner zum Essen einladen, können Sie die Umsatzsteuer voll, den eigentlichen Nettobetrag aber nur zu 70 Prozent als Betriebsausgabe geltend machen. Dazu müssen die Bewirtungsbelege besondere Anforderungen erfüllen: Sie müssen maschinell erstellt sein und alle Speisen und Getränke auflisten. Wenn Sie im Lokal nach einem „Bewirtungsbeleg“ fragen, erhalten Sie inzwischen meist automatisch einen Kassenbeleg mit zusätzlichen Feldern für Ihren Namen, die Namen der bewirteten Personen und den Grund der Bewirtung. Gewöhnen Sie sich an, diese Felder gleich auf der Heimfahrt oder im Büro auszufüllen, denn dann können Sie sich noch gut an alles erinnern.

Der Zweck muss natürlich geschäftlich sein. Eine kurze, aber konkrete Angabe wie „Besprechung wegen Produkteinführung“ reicht völlig aus, „Geschäftsessen“ wäre dagegen zu wenig. Achtung: Sind Bewirtungsbelege nicht vollständig ausgefüllt, kann es sein, dass das Finanzamt sie nicht anerkennt.

Sie waren in Eile und konnten im Restaurant nicht auf den Ausdruck des vollständigen Belegs warten? Im Schreibwarenhandel können Sie Formulare kaufen, die die nötigen Felder enthalten. Wenn Sie im Internet die suchwörter "Bewirtungsbeleg kostenlos Vordruck" eingeben, finden Sie auch kostenlose Angebote. Sie heften dann einfach den erhaltenen Kassenzettel an das ausgefüllte Formular an.

Trinkgelder sind ebenfalls absetzbar, zwar ohne Vorsteuerabzug, aber dafür nicht nur zu 70, sondern zu 100 Prozent. Wenn Sie ein ungewöhnlich hohes Trinkgeld geben, sollten Sie die Bedienung zu Nachweiszwecken darum bitten, die Höhe auf der Rechnung zu vermerken und auch abzuzeichnen, oder zahlen Sie die Rechnung inklusive Trinkgeld mit Ihrer ec- beziehungsweise Ihrer Kreditkarte.

Bewirtungsbelege ab 150 Euro sind – wie alle anderen Rechnungen auch – keine Kleinbetragsrechnungen mehr, sondern sie müssen den Anforderungen an „richtige“ Rechnungen genügen. Ein solcher Beleg muss den korrekten Namen Ihrer Firma, die vollständige Adresse sowie einige weitere Angaben enthalten.

Was dabei genau zu beachten ist und viele weitere praktische Tipps zur Buchhaltung erfahren Sie in unserem Seminar "Vom Schuhkarton zum System".

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 18.10.2011 13:15
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3098

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