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Buchhaltungstipp: Aussagekräftiger Verwendungszweck spart viel Zeit beim Buchen


Wer per Onlinebanking die Bewegungen auf dem Bankkonto in die Buchhaltung einliest kann viel Zeit sparen und braucht oft nur noch das richtige Konto zu ergänzen. Die meisten Buchungen beruhen auf Auszahlungen und Sie können einen Teil der Buchhaltungsarbeit vorwegnehmen, wenn Sie bereits beim Ausfüllen der Überweisungen den später benötigten Buchungstext berücksichtigen.

So formulieren Sie Verwendungszwecke clever – die sechs besten Tipps:

  1. Wenn es um die Bezahlung einer Rechnung geht, so beginnen Sie den Verwendungszweck mit “RE” und der Rechnungsnummer. So kann der Empfänger (und auch Sie selbst) die Zahlung schnell zuordnen.
  2. Wählen Sie eine kurze, aber aussagekräftige Beschreibung, anhand derer Sie später gleich wieder wissen, worum es gegangen ist, also nicht nur "Werbekosten", sondern "Flyer", oder wenn Sie mehrere Flyer haben "Imageflyer", Produktflyer", "Flyer Nachdruck" usw.
  3. Geben Sie bei wiederkehrenden Zahlungen den Leistungszeitraum an, z.B. 16.04 oder 16.q2.
  4. Machen Sie Teilzahlungen durch einen Zusatz kenntlich wie: Teil 1, Teil 2, Teil 3 (Rest)
  5. Wenn Sie sich selbst Geld auszahlen, so schreiben Sie: “Privatentnahme 16.03” (bei Einzelunternehmern) oder “Vorabentnahme Müller 16.03” (bei GbR)
  6. Falls Sie (erfreulicherweise) viele Zahlungseingänge auf Ihrem Konto haben, können Sie Ihren Kunden bei der Rechnungsstellung einen bestimmten Verwendungszweck vorschlagen, der der oben beschriebenen Logik folgt. Damit sparen Sie auch beim Verbuchen von Zahlungseingängen viel Zeit.


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Termine und Anmeldung unter:
http://www.gruendungszuschuss.de/buchhaltung_ws

Verfasst von Andreas Lutz am 05.04.2016 15:11
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3569

Kommentare

Verfasst von Lars am 18.04.2016 15:38

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