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Bundesverfassungsgericht bestätigt Freiberufler-Privilegien


In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Befreiung  der Freiberufler von der Gewerbesteuer als verfassungsgemäß bestätigt (Az. 1 BvL 2/04). Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich das Berufsbild mancher freien Berufe unzweifelhaft an das von Gewerbetreibenden annähert. Aus Sicht der Karlsruher Richter lassen sich auch heute noch "signifikante Unterschiede" zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden erkennen.

Die Ausübung eines freien Berufs ...

  • setzt demnach im Regelfall akademische oder vergleichbare besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung voraus,
  • freiberufliche Leistungen werden persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbracht,
  • sind verbunden mit einem häufig höchstpersönlichen Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber und
  • vielfach durch spezifische staatliche oder standesgemäße Pflichten und Honorarbedingungen reglementiert.

Außerdem sind freie Berufe nach Ansicht des Gerichts typischerweise weniger personal- und  produktionsmittelintensiv als Gewerbebetriebe und verursachen den Gemeinden geringere Infrastrukturlasten (z. B. Erschließung von Gewerbegebieten). Genau dafür ist die Gewerbesteuer jedoch gedacht.

Hinzu kommt, dass nur noch rund 30 % der Gewerbetreibenden tatsächlich mit Gewerbesteuer belastet werden. Das sind in aller Regel ertragsstarke mittlere und größere Unternehmen. Daher führen die im Einzelfall fließenden Grenzen zwischen kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern nicht zu einer insgesamt verfassungsmäßig bedenklichen Ungleichbehandlung.

Zwar sind die Folgen der steuerlichen Ungleichbehandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden in den letzten Jahren tatsächlich geringer geworden, als Freiberufler stehen Sie sich aber auch sonst nach wie vor besser. Grund genug für uns, einmal ...

  • einen Blick auf typische Gewerbetreibende und klassische Freie Berufe zu werfen,
  • die wichtigsten rechtlichen Merkmale der Freiberuflichkeit zusammenzufassen,
  • mit einigen verbreiteten Missverständnissen aufzuräumen,
  • den Unterschied zwischen Angehörigen "Freier Berufe" und "Freien Mitarbeitern" zu beleuchten,
  • die Kombination unterschiedlicher Einkunftsarten zu umreißen,
  • vor der "Infektionsgefahr" einer Freiberufler-Existenz durch gewerbliche Aktivitäten zu warnen - und zu skizzieren, was Sie dagegen tun können.

Den neuen Überblicksbeitrag "Freiberufler oder Gewerbe? Der kleine Unterschied und seine Folgen" finden Sie in unserer Rubrik "Geld & Steuern".

Verfasst von Robert Chromow am 12.06.2008 09:46
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2538

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