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Checkliste Jahresabschluss: Diese Unterlagen braucht Ihr Steuerberater


Damit Ihr Steuerberater die Einnahmeüberschussrechnung für Sie erstellen und die Formulare für die Umsatzsteuererklärung und den betrieblichen Teil der Einkommensteuererklärung ausfüllen kann, braucht er eine ganze Reihe von Informationen und Unterlagen. Wir listen die wichtigsten auf.

Unter der Überschrift "Überschussrechnung und Steuererklärung 2007: Das kommt auf Gründer zu!" erfahren Sie, worauf Sie bei Ihrer ersten Steuererklärung als Selbständiger alles achten müssen. Falls Sie lieber einen Steuerberater damit beauftragen, müssen Sie ihm eine ganze Reihe von Unterlagen zur Verfügung stellen. Welche das sind, hängt zunächst einmal von der vereinbarten Arbeitsteilung ab:

  • Hat Ihr Steuerberater bereits die laufende Buchführung und die Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie übernommen, liegen ihm die meisten Unterlagen bereits vor.
  • Erledigen Sie Ihre laufende Buchführung und die Umsatzsteuermeldungen selbst und soll der Steuerberater nur die Kontrolle, die abschließende Gewinnermittlung und das Ausfüllen der Steuerformulare übernehmen? Dann genügt es vielfach, wenn Sie ihm die fertigen Buchführungs-Auswertungen (z. B. "Summen- und Saldenlisten" und "Sachkonten") auf Papier oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Am einfachsten ist es, wenn Ihre Buchführungs-Software über eine sogenannte DATEV-Schnittstelle verfügt.
  • Gibt es bislang noch überhaupt keine Buchführung und soll der Steuerberater sie in Ihrem Auftrag nachträglich erstellen, benötigt er sämtliche Unterlagen von A bis Z.

Komplettlieferung: Das volle Belegprogramm

Für die betriebliche Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung und die abschließende Umsatzsteuererklärung braucht Ihr Steuerberater in aller Regel:

1. sämtliche Belege über betrieblichen Einnahmen (z. B. Ausgangsrechnungen, Gutschriften, Vorsteuererstattungen durch das Finanzamt,

2. alle Ausgaben-Belege (z. B. Lieferanten- und Dienstleisterrechnungen, Quittungen und sonstige Abrechnungen) - am besten sortiert nach:

  • Wareneinkäufe, Fremdleistungen und Personalkosten,
  • Miete und anderen Raumkosten,
  • ggf. separate Angaben über Kosten eines heimischen Arbeitszimmers,
  • Porto, Telefon und Büromaterial,
  • Fortbildung und Fachliteratur,
  • Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung
  • Ausgaben für den Geschäftswagen, Fahrtenbuch bzw. Angaben über Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten,
  • Angaben über Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb,
  • übrige Reisekosten (Fahrten mit Bahn, Bus, Taxi, Flugzeug etc., Übernachtungskosten, Dauer der Abwesenheit, jeweils mit Anlass, Zielort, Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Reise),
  • Schuldzinsen,
  • Bewirtungen,
  • Kundengeschenke,
  • übrige Betriebsausgaben
  • angeschaffte langlebige Wirtschaftsgüter über 60 Euro und unter 410 Euro (GWG)
  • angeschaffte langlebige Wirtschaftsgüter über 410 Euro
  • Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt
  • Angaben über bereits vorhandene oder geplante Rücklagen, Ansparabschreibungen sowie Investitionsabzugsbeträge.

3. alle Kontoauszüge Ihrer Geschäftskonten (und ggf. Kassenbücher): Nur so kann Ihr Steuerberater feststellen, ob sämtliche Zahlungen erfasst, mit vollständigen Belegen versehen und den richtigen steuerlichen Kategorien zugeordnet sind.

4. Protokolle über die Umsatzsteuervoranmeldungen,

5.  Vorjahres-Korrespondenz mit dem Finanzamt

6.  ggf. komplette Steuererklärung(en) und Steuerbescheid(e) des oder der Vorjahre.

Bitte beachten Sie: Diese Liste dient nur der Orientierung. Welche Belege, Aufstellungen und sonstige Informationen Sie in Ihrem besonderen Fall zusammenstellen müssen, erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater.

Verfasst von Robert Chromow am 25.04.2008 17:49
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2511

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