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Darlehens-Tipp: Ist das Darlehen zweckgebunden?


(gruendungszuschuss.de) "Für eine Frau ist es leichter, einen Kredit für eine Küche als für eine Existenzgründung zu bekommen." Das behauptete Businesscoach Monika Scheddin in ihrem Vortrag auf dem Fachkongress für Businessfrauen vergangenes Wochenende in München. Augenzwinkernd riet sie ihrem weiblichen Publikum dazu, der Bank bei der Firmengründung vorzugaukeln, das Geld sei für den Hightech-Herd und den überdimensionierten neuen Kühlschrank gedacht.

Der Vorschlag klingt plausibel, ist aber rechtlich nicht ganz unproblematisch. Wenn die Bank erfährt, dass ein Kredit auf Basis falscher Angaben gewährt wurde, kann sie die Geschäftsgrundlage für den Kredit für nichtig erklären und den gesamten Betrag sofort zurückfordern. Das gilt natürlich auch umgekehrt, wenn Sie geschäftliche Kredite zweckentfremden.

Wenn Sie das Darlehen einer Förderbank wie der KfW in Anspruch nehmen wollen, müssen sie sich an bestimmte Regeln halten. Die Gelder müssen Sie zweckgebunden verwenden. Wofür, das steht meist auf den Webseiten der Förderbanken. In den KfW-Programmen, die für Gründer und Selbständige in den ersten Jahren relevant sind, dürfen Sie den Kredit in der Regel für folgende Posten ausgeben:

a) Sachmittel. Dazu gehören Investitionen wie Übernahmekosten (beim Kauf eines Unternehmens), Kauf von Grundstücken und Gebäuden, von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 150 Euro. Außerdem dürfen Sie die Erstausstattung mit Material und Waren für den Verkauf und das Lager finanzieren, zum Beispiel Lebensmittel für ein Restaurant oder Handelsware für einen Einzelhandel kaufen.

b) Betriebsmittel – deren Finanzierung ist meist nur während der ersten Monate nach der Gründung möglich. Dazu gehören laufende Kosten für Miete, Pacht, Personalkosten, für Marketing, Beratung, Reisekosten, Fortbildung, Kosten für das Auffüllen des Lagers, aber auch Kautionen. Und – auch nicht unwichtig: die Lebenshaltungskosten des Gründers.

c) Gründungskosten, die gelegentlich auch zu den Betriebsmitteln gerechnet werden. Dazu gehören Gebühren für Gewerbeanmeldung, Anwaltskosten,  Beratungskosten im Rahmen der Gründung und anderes.

d) Andere Kosten, zum Beispiel Grunderwerbskosten und Baukosten.

Auch bei Darlehen einer Geschäftsbank ist es üblich, dass die Verwendung der Mittel an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Ein universelles Darlehen zur Nutzung nach Belieben ist für Unternehmen nicht machbar – schon alleine deshalb, weil aufgrund der gesetzlichen Vorschriften im Antrag auf ein Darlehen begründet werden muss, wofür das Darlehen gebraucht wird.  Wofür Sie ein Darlehen brauchen und dann auch verwenden dürfen, muss mit der Geschäftsbank individuell verhandelt werden.

Wenn Ihre Geschäftsidee auf einem gut durchdachten und gut gerechneten Businessplan fußt, haben Sie gar nicht so schlechte Chancen, um einen angemessenen Kredit zu bekommen. Eine neue Küche können Sie sich, wenn die Geschäfte gut laufen, dann auch vielleicht ganz ohne Finanzierung kaufen.

Weitere Tipps zu Startkapital- und Kreditaufnahme erhalten Sie in unserem Ratgeber „Darlehen und Kredit“: http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/darlehen-und-kredit.html

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 26.10.2010 13:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2886

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