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Darlehenstipp: Wann die Bank kündigen kann


(gruendungzuschuss.de) Unter welchen Bedingungen ein Darlehen oder ein Kredit vorzeitig gekündigt werden kann – das regelt der Vertrag zwischen Ihnen und der Bank. Lassen Sie sich bei Informationsgesprächen mit Ihrer Bank daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen, darin finden sich Details hierzu. Auch die Regelungen bezüglich der Informationspflichten sind dort enthalten.

Üblicherweise kann eine Bank aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel,

  • wenn Sie in Zahlungsverzug sind und nach angemessener Fristsetzung noch immer nicht zahlen oder
  • wenn Sie ein Förderdarlehen unter Angabe falscher Tatsachen bekommen haben oder
  • wenn Sie der Informationspflicht gegenüber der Bank nicht regelmäßig nachkommen.

Um den Informationspflichten nachzukommen, müssen Sie regelmäßig mindestens Ihre Jahresabschlüsse vorlegen. Wer ein Darlehen einer Förderbank bekommt, muss außerdem gewährleisten, dass Kontrollorgane, wie zum Beispiel der Europäische Rechnungshof, jederzeit Einblick in sämtliche geschäftliche Unterlagen nehmen können. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie dazu aufgefordert werden, bestimmte Unterlagen abzuliefern, müssen Sie dem fristgerecht nachkommen. Andernfalls kann die Bank das Darlehen kündigen.

Weitere Informationen und Tipps zum Umgang mit Geldgebern lesen Sie im Ratgeber „Darlehen und Kredit“ von Andreas Lutz und Andrea Claudia Delp (17,90 Euro): http://www.gruendungszuschuss.de/?id=700

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 29.03.2010 10:48
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2778

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