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Aktuelles zum Thema Geld und Steuern

Das ändert sich im neuen Jahr für Selbständige/ das ist zu tun


(gruendungszuschuss.de) Über die wichtigste Änderung für Selbständige haben wir in unserem Newsletter bereits ausführlichst berichtet: Die zunächst bis zum 31.12.2010 befristete „freiwillige“ Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurde unbefristet verlängert und bei dieser Gelegenheit „kostendeckend“ gemacht: Die Beiträge verdoppeln sich ab Januar 2011 und dann noch einmal im Januar 2012.

Wer auf absehbare Zeit nicht mit einer Arbeitslosigkeit rechnet, sollte sich den Verbleib in der Versicherung gut überlegen und unbedingt das bis Ende März offenstehende Sonderkündigungsrecht nutzen. Weitere Details, Tipps sowie ein FAQ zum Thema finden Sie in den früheren Ausgaben dieses Newsletters.

a) Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss bleibt – zunächst

Viel diskutiert wurde in 2011 auch die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss. Geändert hat die Regierung dann aber doch nichts, nachdem sich die Konjunktur unerwartet gut entwickelt hat. Vorerst  bleibt alles beim Alten. Eine Änderung kommt wahrscheinlich zum 1.1.2012, vielleicht aber auch schon im Jahresverlauf 2011.

b) Für 2011 erstmals auch Umsatzsteuer-Jahreserklärung elektronisch abzugeben

Nachdem wir uns daran gewöhnt haben, die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Dauerfristverlängerung und falls zutreffend auch die zusammenfassenden Meldungen auf elektronischem Weg abzugeben, möchte das Finanzamt erstmals auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung auf elektronischem Weg erhalten. Die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars ist nur noch in Ausnahmefällen gestattet, etwa wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten ist, einen Internet-PC anzuschaffen. Die Änderung wirkt sich eigentlich erst 2012 aus, da erstmals die Steuererklärung für das Jahr 2011 elektronisch einzureichen ist.

c) Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Steuerkarte

Ähnlich verhält es sich mit der Lohnsteuerkarte: 2011 ist ein Übergangsjahr. Städte und Gemeinde versenden für das neue Jahr keine Lohnsteuerkarten mehr. Künftig werden die auf der Vorderseite der Steuerkarte eingetragenen Informationen wie Familienstand und Kinderzahl von der Finanzverwaltung in einer bundesweiten Datenbank verwaltet. Auf diese können die Arbeitgeber – mit der entsprechenden Berechtigung - allerdings erst 2012 zugreifen, um so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vorzunehmen.

In der Übergangszeit behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit, die eingetragenen Freibeträge gelten auch für 2011. Wer Änderungen vornehmen lassen möchte oder erstmalig in 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss sich an das zuständige Finanzamt wenden.

d) Homeoffice: Wieder besser absetzbar

2007 hatte der Gesetzbgeber die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers weitgehend abgeschafft. Im Juli 2010 urteilte das Bundesverfassungsgesetz, dies sei verfassungswidrig – deshalb musste die alte Gesetzeslage in Teilen wieder hergestellt werden. Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Kosten für das Arbeitszimmer wieder bis zu 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Und das rückwirkend bis 2007, sofern noch kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist oder die Bescheide hinischtlich der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer offen gehalten wurden.

e) Altersvorsorge: Jetzt zu 72 Prozent absetzbar

Wer fürs Alter vorsorgt, indem er Geld in eine Basisrente („Rürup-Rente“) anlegt oder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, profitiert davon, dass sich der Anteil, zu dem die Beiträge steuerlich absetzbar sind, plangemäß um zwei auf 72 Prozent erhöht. Wer den maximalen Betrag von 20.000 Euro in eine Basisrente investiert, kann also 14.400 Euro steuerlich absetzen. Verheiratete können sogar bis zu 40.000 Euro steuerbegünstigt einbezahlen.

f) Steuervereinfachungen geplant

Wenn es nach der FDP geht, sollen noch 2011 Steuervereinfachungen greifen. Bundesfinanzminister Schäuble möchte die Änderungen dagegen erst 2012 einführen. In jedem Fall kommen über kurz oder lang eine Reihe von Vereinfachungen. Wirtschaftsminister Brüderle hatte vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) eine Studie anfertigen lassen, die 18 Einzelmaßnahmen identifizierte, mit denen Bürger, Betriebe und Steuerverwaltung insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro Bürokratiekosten einsparen könnten. Kleinstunternehmen könnten dabei vor allem von einer Ausweitung der Kleinunternehmerregelung profitieren.

Eine „Erhöhung der Planungssicherheit bei der Steuergesetzgebung“ soll durch zeitnahe Betriebsprüfungen erreicht werden, so dass Fehler schneller festgestellt werden und es nicht zu Fragen, Steuernachzahlungen und  darauf anfallende Zinsen für weit zurückliegende Zeiträume kommt.
Auch die sehr komplizierten Nachweispflichten der Unternehmen für steuerfreie innergemeinschaftliche Leistungen (wir berichteten) sollen wieder reduziert werden. Vereinfachungen sind auch beim Reisekostenrecht geplant.

In der Diskussion sind auch Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung: Bisher gilt, dass für PDF-Rechnungen ein Vorsteuerabzug nicht anerkannt wird, außer das PDF ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Diese hohen Anforderungen sollen für die Belange der Umsatzsteuer reduziert werden.

g) Geldautomaten: Gebühren transparenter

Seit dem 15. Januar gelten neue Regeln für das Abheben an fremden Geldautomaten im Inland. Der Betreiber des Geldautomaten, also zum Beispiel die fremde Bank, zeigt die von ihr erhobene Gebühr an, Sie entscheiden sich, ob Sie zu diesen Konditionen abheben wollen. Die anfallenden Kosten werden Ihnen zusammen mit dem Verfügungsbetrag belastet. Das ist ein Systemwechsel, denn bisher belastete der Geldautomatenbetreiber Ihrer Bank seine Gebühr und diese erhob dann eine andere Gebühr von Ihnen, die durchaus auch unter den tatsächlichen Kosten liegen konnte. Das intransparente System führte in den letzten Jahren dazu (wir berichteten), dass die Gebühren immer weiter anstiegen. Für die Zukunft ist wieder mit abnehmenden Automatengebühren zu rechnen. Für Abhebungen im Ausland bleibt es beim bisherigen System.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 16.01.2011 14:53
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2924

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