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Das wird teuer: Ab 2013 Rentenversicherungspflicht für Selbständige


Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plant ein umfassendes "Rentenreformpaket", in dessen Rahmen Selbständige zu einer ausreichenden Altersvorsorge verpflichtet werden sollen. Dies wird für viele Selbständige zu Mehrbelastungen in Höhe von einigen hundert Euro pro Monat führen. Die Eintrittsbarrieren in die Selbständigkeit werden deutlich erhöht. Die Wahlfreiheit ob und in welcher Form eine Altersvorsorge erfolgt, wird eingeschränkt. Wir erläutern im Folgenden, was das konkret bedeutet, im nächsten Blogbeitrag können Sie das Eckpunktepapier dann im Originaltext lesen.

Der Gesetzentwurf wurde aufgrund seiner kontroversen Inhalte lange unter Verschluss gehalten. Vergangene Woche hat ihn die Süddeutsche Zeitung publik gemacht. Das Rentenreformpaket soll bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten, in Kürze beginnt die "Ressortabstimmung", bei der Stellungnahmen anderer Ministerien eingeholt werden. Die Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist so kompliziert in ihrer Regelung, dass sie erst ein halbes Jahr später, zum 01.07.2013, in Kraft treten soll.


a) Für wen gilt die Altersvorsorgepflicht (nicht)?

Nicht alle Selbständigen sind betroffen, es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. In diesen Fällen geht man offenbar davon aus, dass die Vorsorge bereits ausreicht (bzw. es ansonsten zu spät für den Aufbau einer Vorsorge ist):

  • Selbständige "im rentennahen Alter", gemeint sind über 50-Jährige (Geburtsdatum vor dem 1.7.1963; ich selbst habe also noch gut vier Jahre, bis ich ins rentennahe Alter komme...)
  • Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, die über ihre berufsständischen Versorgungswerke abgesichert sind. Dies gilt auch für Landwirte. Insgesamt sind ca. 1,1 Millionen Selbständige über solche Versorgungswerke abgesichert.
  • Künstler und Publizisten, die Mitglieder der Künstlersozialversicherung sind
  • Geringfügig, also bis 400 Euro verdienende Selbständige
  • Nebenberuflich Selbständige, das heißt solche, die weniger als 20 Stunden pro Woche selbständig arbeiten UND in der Regel den größten Teil des Einkommens aus einer nicht-selbständigen Tätigkeit beziehen UND keinen Mitarbeit mehr als nur geringfügig (bis 400 Euro pro Monat) beschäftigen


Für die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits selbständigen 30- bis 50-Jährigen (Geburtsdatum zwischen 1.7.1963 und 30.06.1983) gibt es Ausnahme- und Befreiungsregeln, aber nur sofern sie bereits vorgesorgt haben. Haben Sie also zum Beispiel in Hinblick auf die Altersvorsorge eine Immobilie gekauft, so müssen sie nicht zusätzlich zu Zins und Tilgung auch noch in eine private Rentenversicherung einzahlen. Ausreichend hohe Ersparnisse (unabhängig davon, wie genau sie angelegt sind) oder bestehende Versicherungsverträge (auch wenn sie den unten aufgeführten Kriterien nicht hundertprozentig entsprechen) werden wohl akzeptiert. Laut einem von der Presse zitierten, internen Papier reicht es aus, "dass sie Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen zahlen oder über entsprechendes Vermögen (einschließlich Immobilienvermögen) verfügen, das eine Basisabsicherung sicherstellen kann".

Für alle anderen gilt die Altersvosorgepflicht, das heißt (wenn man das Eckpunktepapier Wort für Wort liest) für:

  • unter 30-jährige (Geburtsdatum ab dem 1.7.1983) Gründer (nach einer Schonfrist, siehe unten) und Selbständige
  • 30- bis 50-Jährige, die sich erst nach dem 1.7.2013 selbständig machen (nach einer Schonfrist)
  • 30- bis 50-Jährige, die zwar bereits selbständig sind, aber noch nicht "ausreichend" für das Alter vorgesorgt haben



b) Worin besteht die Altersvorsorgepflicht?

"Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basisversicherung" heißt es in dem Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums. Das heißt: Der Selbständige soll auf jeden Fall so vorsorgen, dass er im Alter keine Basissicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragen muss. Er soll der "Gesellschaft also nicht auf der Tasche liegt". Dies entspricht nach heutigen Preisen einer monatlichen Mindestrente von ca. 660 Euro pro Monat. (Zum Vergleich: Wer als Angestellter einschließlich Ausbildungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit 40 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll künftig mindestens 850 Euro erhalten, also 190 Euro mehr.)

Die Höhe der hierzu nötigen Beiträge beläuft sich nach Angaben der Regierung auf 250 bis 300 Euro pro Monat – allerdings bei 45 Versicherungsjahren, wenn man also im Alter von 22 anfängt und durchgängig bis 67 einzahlt. Wer erst später startet ohne schon Reserven aufgebaut zu haben, muss wahrscheinlich ein Vielfaches pro Monat zurücklegen, um das selbe Ziel zu erreichen.

Aber nicht nur die Höhe der Ersparnisse, sondern auch die Anlageform wird vorgeschrieben. Die Altersvorsorge darf "nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar" sein, vor allem aber muss sie im Alter "als Rente ausgezahlt werden".

Diese Bedingungen gelten zum Beispiel für die Rürup- bzw. Basisrente (nicht zu verwechseln mit der Riester-Rente!), die viele Selbständige aufgrund der damit verbundenen Steuervorteile und der hohen Flexibilität jetzt schon wählen. Eine zentrale Frage wird sein, welche anderen Anlagealternativen unter diese Definition fallen.

Wird man gezwungen, Versicherungen mit ihren typischerweise hohen Provisionsbelastungen abzuschließen? Oder wird es auch möglich sein, die eigenen Ersparnisse in einem speziellen, nur für die Altersvorsorge bestimmten und ansonsten nicht zugänglichen Investmentkonto selbst zu verwalten?

Vermutlich wird der Gesetzgeber seine Definition noch präzisieren und ergänzen, dass es sich um eine lebenslange Rente handeln muss. Ein Investmentkonto mit  Auszahlplan käme dann möglicherweise nicht in Frage, weil dieser im fortgeschrittenen Alter versiegen kann, wenn alle Anteile verkauft sind. Sehr wohl unter die Definition fallen könnte aber ein Investmentkonto, das im Alter zwingend "verrentet", also in eine Rentenversicherung umgewandelt wird. Ganz ohne Versicherung wird es wohl kaum abgehen. Versicherungs- und Investmentindustrie werden in den nächsten Monaten versuchen, auf die Details der Regelung Einfluß zu nehmen, denn es geht für sie um das Geschäft des Jahrzehnts.


c) Kann ich mit Investmentfonds und speziell auch Aktienfonds vorsorgen?

Hierzu stellen sich die beiden folgenden Fragen:
- Wird es Beschränkungen bezüglich der Höhe des Aktienanteils geben? Ein hoher Aktienanteil ist zwar mit höheren Schwankungsrisiken ("Volatilität") verbunden, verspricht aber langfristig deutlich höhere Renditen und einen besseren Inflationsschutz. Bei Geldanlagen mit niedrigem Aktienanteil müssten die Selbständigen deutlich mehr pro Monat zurücklegen, um die Mindest-Altersvorsorge sicherzustellen.
- Kann das Geld in Investmentfonds angelegt und umgeschichtet werden? Es ist wichtig, dass die Anlage entsprechend der Lebensphase umgeschichtet werden kann, also zum Beispiel mit zunehmendem Alter schwankungsärmer angelegt wird.

Da bei Rürup-Rentenversicherungen die Gelder bereits heute in Form von Investmentfonds angelegt werden können ("fondsgebundene Versicherung") und es hier auch keine  Beschränkungen bezüglich des Aktienanteils gibt, besteht die Hoffnung, dass dies auch beim Altersvorsorgegesetz so gehandhabt werden wird.


d) Flexbilität bei Höhe der Beitragszahlungen notwendig

Grundsätzlich ist es sicherlich sinnvoll, Selbständige zur eigenen Altersvorsorge zu bewegen. Ganz im Gegenteil: Selbständige sollten sehr viel mehr als das künftig vorgeschriebene Minimum sparen, um im Alter in Würde und ohne Sorgen leben zu können.

Allerdings kann das Einkommen von Selbständigen und damit der Spielraum, Rücklagen zu bilden, von Jahr zu Jahr erheblich schwanken und es dauert oft mehrere Jahre, bis ein Gründer sich etabliert hat. In dieser Phase möchte und muss er oft jeden Euro in den Aufbau seines Geschäfts investieren. Deshalb ist eine weitere entscheidende Frage, wie flexibel die Beitragszahlungen sein werden.

Im Extremfall könnte der Gesetzgeber verlagen, eine langfristige Rentenversicherung mit festem monatlichen Beitrag abzuschließen. Der Versicherungsvertreter würde viele tausend Euro Provision erhalten. Der Selbständige aber hätte massive Nachteile, wenn er in einem Jahr seine Beiträge nicht leisten könnte. Viel besser wäre eine Regelung, bei der der Selbständige in guten Jahren mehr, in schlechten Jahren weniger zurücklegen kann.

Im Eckpunktepapier heißt es dazu: "Die besondere Situation von Selbständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung (...) berücksichtigt." Das gibt eine gewisse Hoffnung auf eine sachgerechte Lösung, die den Selbständigen möglichst viele Freiheiten lässt. Bei der Rüruprente ist es bei entsprechender Vertragswahl heute schon möglich, jedes Jahr von Neuem zu entscheiden, ob, wie viel und bei welcher Versicherung man ein- bzw. zuzahlt.

Sicher ist, dass Existenzgründern eine Schonzeit eingeräumt wird, während der sie noch keine Beiträge nachweisen müssen. Wie lange diese Schonfrist dauert ist, ist allerdings noch nicht bekannt, die FAZ spricht von "mehrjährig". Im Eckpunktepapier heißt es dazu: "Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase (...) Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden." Wir hoffen, dass der Gesetzgeber diesen Zeitraum ausreichend lange wählt. Ansonsten könnte es passieren, dass Gründer am Ende der Schonfrist ihre ansonsten gut angelaufene Selbständigkeit aufgeben müssen oder ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Gleiches gilt für bereits längere Zeit Selbständige.


e) Die gesetzlichen Rentenversicherung als Drohmittel

Die schlechteste Form der Altersvorsorge ist nach Meinung vieler Experten die gesetzliche Rentenversicherung. Auch ich neige zu dieser Ansicht, wenn ich meine Einzahlungen in die Rentenversicherung während meiner Angestelltenzeit und den resultierenden Rentenanspruch gegenüberstelle bzw. mit den (mit aller Vorsicht) prognostizierten sehr viel höheren Rentenansprüchen aus privaten Versicherungen vergleiche.

Wer keine ausreichende private Altersvorsorge nachweisen kann, muss künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Da trifft es sich gut, dass die "Deutsche Rentenversicherung Bund" zugleich zentraler "Kompetenz- und Wissensträger" für die neue Altersvorsorgepflicht ist. Vermutlich wird sie das Ganze zentral überwachen.

Was bedeutet das? Wer nicht genügend Geld verdient, um privat vorzusorgen, oder wem es an der finanziellen Disziplin fehlt, wird pflichtweise einen einkommensabhängigen Beitrag (Arbeitgeber- und –nehmerbeitrag, aktuell 19,5 Prozent) in die Rentenversicherung einzahlen. Dieser Beitrag wird tendenziell nicht ausreichen, um eine existenzsichernde Altersvorsorge aufzubauen, weil zu gering und wenig rentabel "angelegt". Von daher sollte jeder Selbständige ein großes Interesse haben, eigenverantwortlich eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist aber noch in einem weiteren Sinn Drohmittel: Die Alternative zur Altersvorsorgepflicht könnte nämlich eine generelle Zwangsmitgliedschaft der Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Das fordern die Linke und Gewerkschaften.


f) Was geschieht mit den Selbständigen, die bisher schon Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind?

Schon jetzt sind etwa 260.000 Selbständige Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung:

- Der größte Teil davon sind Handwerker (mit Eintrag in die Handwerksrolle). Sie sind die ersten 18 Jahre nach der Gründung versicherungspflichtig.
- Selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter haben sowie Seelotsen und Küstenschiffer fallen ebenfalls unter diese Regelung, allerdings ohne zeitliche Befristung.
- Eine weitere große Gruppe wären die Künstler und Publizisten. Als Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse sind sie von der Altersvorsorgepflicht jedoch ausgenommen (siehe oben).

Paradoxerweise sorgt die Vorsorgepflicht für die anderen, bisher nicht betroffenen Selbständigen, zu Erleichterungen für Handwerker, Lehrer und Erzieher. Diesen Berufsgruppen galt bisher die ganz besondere staatliche Fürsorge, weil man ihnen offensichtlich nicht "zutraute", selbst ausreichend für das Alter vorzusorgen. Jetzt, wo man diese Fürsorge allen Selbständigen angedeihen lässt, müssen sie gleich behandelt werden.

In den Worten des Eckpunktepapiers: "Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).


g) Kommt auch noch die Pflicht-Berufsunfähigkeitsversicherung und die Pflicht-Pflegezusatzversicherung?

Als ob das alles nicht schon genug kosten würde, sind weitere Versicherungspflichten für Selbständige im Gespräch. Konkret geht es um eine verpflichtende Absicherung gegen Erwerbsminderung. Kostenpunkt: Ca. 100 Euro pro Monat. Dies ist in der Koalition allerdings noch umstritten – die FDP ist dagegen.

Da die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken, sollte eigentlich jeder darüber hinaus auch eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Dies geschieht heute noch so selten, dass der Gesetzgeber eine Art Pflegeriester erwägt, also verstärkte Anreize, um hier selbst vorzusorgen. Dies betrifft jedoch nicht nur Selbständige.


h) Ein erstes Fazit

Wer als Selbständiger ordentlich verdient, wird mit dem neuen Recht kein Problem haben, zumindest nicht in finanzieller Hinsicht. Im Vergleich zu einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie das kleinere Übel. Für das Alter vorzusorgen ist sinnvoll. Es ist auch sinnvoll, mit einer privaten Rentenversicherung, die bis ans Lebensende zahlt, eine gewisse Grundabsicherung vorzunehmen. Vielen 30- bis 50-Jährigen wird die Neuregelung einen zusätzlichen Anstoß geben, sich endlich um das Thema Altersvorsorge zu kümmern.

Wer auch noch mehrere Jahre nach der Gründung wenig verdient, für den jedoch könnte die Altersvorsorgepflicht das Ende der Selbständigkeit bedeuten oder die Notwendigkeit, ergänzend Arbeitslosengeld II zu beantragen. Das gleiche gilt für Selbständige, die sich den 50 nähern und bisher wenig oder nichts für ihre Altersvorsorge getan haben.

Die Eintrittsbarriere, die man überwinden muss, um sich hauptberuflich selbständig betätigen zu können, würde noch höher als ohnehin schon. Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbständige Arbeitgeber- und nehmeranteil selbst bezahlen und bei Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung gilt zudem ein relativ hoher Mindestbeitrag. Was die Regierung beim Mindestlohn fürchtet, würde sie beim Selbständigen selbst vorantreiben.

Ob das Gesetz wirklich Altersarmut verhindert oder nur – wie viele Stimmen sagen – ein gewaltiges Geschenk der Regierung an die Versicherungsindustrie ist – das wird sich in den Detailregelungen zeigen, darin welche Anlageformen zugelassen werden und wie flexibel und praxisnah das Ganze gehandhabt wird.


i) Mündige Bürger ade?

Neben den beschriebenen wirtschaftlichen Bedenken gibt es einen zweiten Aspekt, der mich an dem Vorhaben zweifeln lässt. Es ist fraglich, ob die fürsorglichen Absichten der Regierung die damit verbundene Einschränkung bürgerlicher Freiheiten rechtfertigt oder ob hier ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand getrieben wird.

Was man nicht vergessen darf: Es geht hier um um private Ersparnisse, über die man bisher als selbständiger Bürger frei verfügen konnte. Künftig muss man seine Ersparnisse und Geldanlagen der Rentenversicherung quasi zur Prüfung vorlegen. Die Website "Wallstreet online" (http://bit.ly/HxFASV) schreibt in diesem Zusammenhang, die konservativ-liberale Regierung gehe "immer mehr in Richtung Planwirtschaft". Zwang trete "an die Stelle von klugen wirtschaftlichen Anreize". Den Politikern möchte man da ins Stammbuch schreiben: "Schließlich trägt der Mittelstand das Land und nicht die Parteien".

Die Eingrenzung von Freiheitsrechten muss sorgfältig abgewogen werden. Die FAZ hat deshalb beim Arbeitsministerium nachgefragt, ob es denn aussagekräftige Studien gäbe, die zeigen wie groß das Problem mangelnder Altersvorsorge unter Selbständigen denn ist. Die Antwort: „Wesentliches Kennzeichen der Situation ist es, dass über die Vorsorgesituation Selbständiger und damit über die zukünftige Versorgung Selbständiger im Alter nur wenig wirklich Belastbares vorliegt.“ Die FAZ (http://bit.ly/H7GIAk) interpretiert dies so: "Obwohl es kein Indiz für einen politischen Handlungsbedarf gibt, schlagen wir schon einmal zu. Denn es sei schwer zu ertragen, dass 'Selbständigen in Deutschland weitgehend frei gestellt ist, ob und wie sie für das Alter vorsorgen'."

Befürworter und Kritiker zitieren die eine Studie des renommierten Altersforschungsinstituts MEA (ein Max-Planck-Institut), allerdings mit völlig entgegengesetzten Interpretationen: Laut Befürwortern zeigt die Studie, dass mehr als zehn Prozent der Haushalte, deren Hauptverdiener hauptberuflich selbständig ist, aktuell noch über keine Altersvorsorge verfügen, die eine höhere Rente als die Grunsicherung garantiert. Andererseits, so die Kritiker, komme die Studie letztlich zu der Schlußfolgerung, dass kein „generelles Schutzbedürfnis von Selbständigen“ vorliegt, welches eine Vorsorgepflicht rechtfertigen würde.

Ob unverhältnismäßig oder nicht: Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass die Altersvorsorgepflicht im Sommer 2013 kommen wird. Wenn Sie schon jetzt etwas tun, sich zumindest unabhängig informieren wollen, dann melden Sie sich jetzt für eines unsererer Vorsorgeseminare an. Sie erfahren, ob Sie von der Reform betroffen sind, in welchem Maße Sie noch vorsorgen müssen und welche Instrumente dafür in Frage kommen.

www.gruendungszuschuss.de/vorsorge_ws

Verfasst von Andreas Lutz am 30.03.2012 14:27
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3200

Kommentare

Ist das Ganze nun eingetreten? Oder wurde dieser Gesetzesvorschlag verworfen?

Verfasst von Alexandra am 07.04.2016 11:55

Antwort:

Der Gesetzesentwurf wurde 2012/13 verworfen. Das Thema wird jetzt (2016) aber wieder zum Thema und wir rechnen in der nächsten Legislaturperiode mit einem neuen Anlauf der Regierung.

Dass das Gesetz damals verhindert werden konnte war zu einem erheblichen Teil der  Petition von Tim Wessels zu verdanken. Aus der erfolgreichen Petition und den daraufhin folgenden Gesprächen mit der damaligen Arbeitsministerin von der Leyen entwickelte sich auch der VGSD e.V.

Dort finden Sie aktuelle Infos zu den Plänen der Regierung (vgsd.de)

Beste Grüße

Andreas Lutz


Verfasst von Yilmaz am 17.12.2015 14:58

Antwort:

Eine Ferndiagnose ist immer schwierig, denn man übersieht leicht ein Detail. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie mit einem Rentenberater sprechen.

Für angestellte Mitarbeiter müssen Sie natürlich Sozialversicherung abführen. Am besten arbeiten Sie mit einem Lohnsteuerbüro zusammen.

Von dem was Sie sagen, sind Sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. 


Verfasst von Andreas am 28.05.2014 14:41


Verfasst von krause am 19.01.2013 19:18


Unsere Politiker gehen mit den Lobbyisten ins Bett. Das Land geht den Bach runter. :-(

Verfasst von Hendrik am 16.10.2012 18:15


Verfasst von G am 03.09.2012 16:30


Verfasst von Andreas am 08.08.2012 17:20


Verfasst von Andi am 06.08.2012 15:21

Antwort:

"nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen" heißt es in der Pressemitteilung. Mir war zum Thema "nebenberuflich selbständig" in der Tat nur die Definition der Krakenkassen bekannt. 

Ich habe ja die Möglichkeit, im Ministerium direkt nachzufragen, wie dies gemeint ist. Das werde ich tun.


Verfasst von G am 21.07.2012 12:39


Verfasst von Dr. Blaubart am 10.07.2012 20:31


Verfasst von vukki am 05.07.2012 13:50


Verfasst von Ines am 17.06.2012 11:33


Verfasst von Bruc am 29.05.2012 04:57


Verfasst von Ines Hertel am 23.05.2012 12:41


Verfasst von Armin am 23.05.2012 00:53


ich bin gegen diesen Vorschlag

Verfasst von kussi am 22.05.2012 21:24


Verfasst von Zepernick M. am 22.05.2012 20:04


Verfasst von Bastian, Christoph am 22.05.2012 17:03


Verfasst von Andreas am 22.05.2012 11:59


Verfasst von Matthias am 22.05.2012 09:59


Verfasst von Mechem am 22.05.2012 08:13


Verfasst von Rainer am 22.05.2012 05:58


Verfasst von greta am 21.05.2012 21:53


Verfasst von LBW am 20.05.2012 17:38


Verfasst von Helmut am 19.05.2012 16:56


Verfasst von Angela Günther am 18.05.2012 20:36


Verfasst von Charlotte Lettenbauer am 18.05.2012 11:05


Verfasst von Diego am 18.05.2012 08:38


Verfasst von Katja am 18.05.2012 08:17


Verfasst von Ambrosius am 18.05.2012 06:54


Verfasst von Bernd am 17.05.2012 04:59


Verfasst von Bernd Schubert am 17.05.2012 00:03


Verfasst von LL am 16.05.2012 21:58


Verfasst von Maria am 16.05.2012 21:40


Ich bin dagegen...

Verfasst von Bode Andreas am 16.05.2012 08:37


Verfasst von Anja Kellner am 16.05.2012 08:15


Verfasst von Katrin am 16.05.2012 07:34

Antwort:

Hinweis: Die Ich-AG gibt es seit Juli 2006 nicht mehr.


Verfasst von Hanne Bauer-Deicke am 16.05.2012 07:34


Verfasst von ak am 16.05.2012 01:41


Verfasst von Tural Ismayilov am 15.05.2012 22:09


Verfasst von kommentator am 15.05.2012 20:16


Verfasst von Stephan am 15.05.2012 18:00


Verfasst von Michael am 15.05.2012 15:56


Verfasst von Hilmar H. Werner am 15.05.2012 09:18


Verfasst von Hilmar H. Werner am 15.05.2012 09:16


Verfasst von Olaf am 15.05.2012 07:19


Verfasst von Politikern die Privilegien entziehen! am 15.05.2012 05:09


Verfasst von Christian am 14.05.2012 21:49


Verfasst von Escolar am 14.05.2012 15:43


Verfasst von Conny am 14.05.2012 14:38


So nicht!

Verfasst von Lilly Grote am 14.05.2012 11:46


save the self employed!

Verfasst von Fallon MacWilliams am 14.05.2012 11:26


Verfasst von beate am 13.05.2012 21:32

Antwort:

Ja, das klingt gerecht. Das Problem, das ich sehe: Selbständige, die in die gesetzlichen Systeme einzahlen, müssen Arbeitnehmer- und -geberanteil bezahlen. Das sind unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen 42% des Einkommens. Zudem fallen natürlich Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw. an.

Der Prozentsatz, der übrig bleibt, ist glaube ich der Grund, warum viele Leser hier von Auswanderung sprechen. Zudem sind die gesetzlichen Systeme ja nicht sicher, sie bieten nur eine Grundversorgung und es ist eine zusätzliche Altersvorsorge in eine private Altersvorsorge nötig.

Das oben skizzierte Gesetzesvorhaben hat immerhin den Vorzug, dass man die Möglichkeit hat, privat für das Alter vorzusorgen. Allerdings entstehen dadurch Kosten, die Selbständige mit niedrigem Einkommen u.U. nicht tragen können. 


Verfasst von Rienäcker, Gerd am 13.05.2012 15:39


Ich bin unter 30, habe aber bereits vorgesorgt und das nicht zu knapp. Und da kommen 400 Euro Mehrkosten auf mich zu? Das kann ja nicht sein?

Verfasst von Laura am 13.05.2012 07:36


Verfasst von Sebastian am 07.05.2012 18:44


Verfasst von George am 30.04.2012 21:04


Wer es bisher nicht glauben wollte, woher der Wind weht, hier kann man es nachlesen:
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/altersvorsorge-in-gefahr-in-deutschland-tickt-die-rentenbombe_aid_736191.html

Verfasst von Stephan am 27.04.2012 14:42


Verfasst von Stephan 2 am 05.04.2012 11:25


Verfasst von TheQuibbler am 03.04.2012 07:03


Verfasst von Holger am 01.04.2012 14:20


Verfasst von Bald-nicht-mehr-CDU-Wähler am 31.03.2012 07:21


Verfasst von Christoph am 30.03.2012 20:30


Verfasst von Stephan am 30.03.2012 15:16

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