Blog: News & Tipps

Aktuelles zum Thema Geld und Steuern

Die Mini-GmbH kommt - stark gerupft - durch den Bundestag


(gruendungszuschuss.de) Neben der klassischen GmbH wird es in Zukunft die "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft" geben. Die Mini-GmbH kann ganz ohne Stammkapital gegründet werden. Die erzielten Gewinne müssen aber dazu verwendet werden, nach und nach das Mindestkapital von 25.000 Euro "anzusparen". Die gestern vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle weicht in wichtigen Punkten vom ursprünglichen Gesetzesentwurf ab. Die Hoffnung vieler Gründer, eine "echte GmbH" ohne Notar und mit nur noch 10.000 Euro Stammkapital gründen zu können, wird enttäuscht.

Nach langwierigen Verhandlungen hat der Bundestag die lange geplante GmbH-Reform beschlossen. Ziel ist, Unternehmensgründungen zu vereinfachen und beschleunigen. Außerdem soll die Attraktivität der GmbH gegenüber internationalen Rechtsformen, insbesondere der "billigen" britischen Limited (Ltd.), erhöht werden. Die Neuregelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hat der Rechtsausschuss des Bundestages noch beträchtliche Änderungen vorgenommen. Die aus Sicht von Gründern wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Das GmbH-Stammkapital bleibt unverändert bei 25.000 Euro. Ursprünglich sollte das Mindestkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden. Nur die bisherige Mindesteinlage von 100 Euro pro Gesellschafter entfällt.

  • Neben der GmbH wird es künftig die "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft" geben. Der Rechtsformzusatz lautet "UG (haftungsbeschränkt)".
  • Eine solche "Mini-GmbH" kann ohne Stammkapital gegründet werden. Erzielte Gewinne dürfen anfangs aber nur zu drei Viertel an die Gesellschafter ausgeschüttet werden: Jahr für Jahr müssen mindestens 25 Prozent der Erträge darauf verwendet werden, das volle Stammkapital von 25.000 Euro zu bilden.
  • Sobald das Mindestkapital in voller Höhe erreicht ist, kann die haftungsbeschränkte UG in eine GmbH umfirmieren. Eine Pflicht besteht aber nicht.
  • Anders als ursprünglich geplant wird es die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung auch in Zukunft geben: Unternehmen, die nicht mehr als drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer haben, können das Gründungsverfahren allerdings vereinfachen: Voraussetzung dafür ist die Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen "Musterprotokolls" bei der Gesellschaftsgründung sowie einer "Musteranmeldung" beim Handelsregister. Nach Angaben von Regierungsvertretern belaufen sich die Gesamtkosten der Anmeldung einer Mini-GmbH künftig nur noch auf etwa 150 Euro.

Neben den Erleichterungen beim Gründungsverfahren enthält das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) zahlreiche Bestimmungen, die den Geschäftspartnern von GmbHs und Unternehmergesellschaften mehr Sicherheit bieten sollen: Unter anderem wurden die Insolvenzvorschriften verschärft und bestimmte Straftäter von der Übernahme der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Mit der Frage, wie sinnvoll die Gründung einer Mini-GmbH ist, beschäftigt sich unser Kommentar zur Mini-GmbH: "Stigma statt Firma".

Links zum Artikel:

Verfasst von Robert Chromow am 27.06.2008 12:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2546

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen