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Einnahme-Überschuss-Rechnung muss ab 2005 nach Vordruck geschehen


eür_ausriss.jpgAls Leser dieses Newsletters gehören sie wahrscheinlich auch zu denjenigen Gründern oder Selbständigen, die Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Eigentlich sollte diese Berechnung schon im Jahr 2004 nur noch einem bestimmten Vordruck möglich sein. Dieser war allerdings so unpraktikabel, dass Steuerberater und andere Experten dagegen Sturm liefen und zwar erfolgreich.

Bei der Steuererklärung für 2005 wird es nun aber ernst. Und das nicht erst zum Jahresende, denn Sie sollten schon jetzt sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle so erfasst werden, dass sie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung entsprechend der amtlichen Vordrucke ermöglichen. Sprechen Sie also mit Ihrem Buchhaltungsbüro bzw. Steuerberater oder informieren Sie sich bei dem Hersteller Ihres Buchhaltungsprogramms, ob der Kauf eines Update nötig wird.

Über den untenstehenden Link können Sie nicht nur das vierseitige Formular einsehen, sondern auch das zugrundeliegende Schreiben des Bundesfinanzministeriums, eine Anleitung und eine Excel-Vorlage für das Anlageverzeichnis.

Wenn Ihre Betriebseinnahmen (Umsatz) unterhalb von 17.500 Euro liegen, wird die Finanzverwaltung wahrscheinlich wie bisher auch formlose Gewinnermittlungen akzeptieren.

Bundesfinanzministerium, dort bitte unter "Service" - "Formularsuche" - "Einnahmeüberschussrechnung" schauen!

Abbildung: Ausriss EÜR-Formular

Verfasst von Andreas Lutz am 05.04.2005 10:46
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2019

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