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Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die Finanzverwaltung gibt klein bei


Seit April 2005 sollte für alle Unternehmer die Teilnahme an der elektronischen Voranmeldung verpflichtend sein. Nur in absoluten Härtefällen wollte die Finanzverwaltung eine Ausnahme machen und weiterhin die Abgabe des Formulars per Post oder Fax zulassen. Doch jetzt kommt alles ganz anders. Der Widerstand vieler Unternehmer gegen die Neuregelung hat sich gelohnt.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen stellt in einem Erlass klar, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung weiterhin in Papierform abgegeben werden darf. Dieser Erlass ist bisher nicht veröffentlicht worden. Die Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster haben mit gleich lautenden Verfügungen nachgezogen – ebenfalls bisher nicht veröffentlicht. Anscheinend handelt es sich bei der Gesetzgebung um Pfusch: Gemäß § 150 Abs. 1 der Abgabenordnung sind Steueranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Von elektronischer Übermittlung ist keine Rede. Und diese Vorschrift ist vom Gesetzgeber nicht geändert worden. Deshalb sind nach Ansicht der Abgabenordnungs-Fachleute keine Sanktionen gegen Unternehmer zulässig, die eine korrekte Voranmeldung in Papierform abgeben. Wer an der Übertragung seiner Daten per Internet nicht teilnehmen wollte – beispielsweise weil kein PC oder kein Internet-Anschluss verfügbar ist oder wegen gravierender Sicherheitsbedenken – muss auch jetzt nichts weiter unternehmen. Auch ein Härtefall-Antrag ist nicht erforderlich. Es genügt, die Voranmeldungen auch weiterhin wie gewohnt per Post oder Fax an das Finanzamt zu schicken. Denn auch das Bundesfinanzministerium hat mittlerweile reagiert und festgestellt, dass die Anmeldung in Papierform weiterhin möglich ist. Jedenfalls bis zum 31.5.2005. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Zeit danach gibt es noch nicht.

Quelle: steuertipps.de

ueberbrueckungsgeld.de-Tipp: Mit dem unter Windows, Mac OS-X und Linux funktionierenden, kostenlosen Programm Winston kann man das Umsatzsteuerformular ganz einfach elektronisch abgeben und sich dann auch gleich einen Nachweis ausdrucken. Ist eigentich viel besser als per Papier. Und wenn schon mit dem Finanzamt streiten, dann doch besser über Dinge wo es sich lohnt, oder?

Verfasst von Andreas Lutz am 18.05.2005 16:06
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2038

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