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EU-Austauschprogramm für Unternehmer


Die Europäische Union fördert neuerdings den grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern: Nach dem bewährten Vorbild des europäischen Studentenaustauschs zielt das EU-Programm "Erasmus für Jungunternehmer" darauf ab, das Verständnis zwischen den Menschen in Europa zu stärken. Zugleich sollen Unternehmergeist und Wettbewerbsfähigkeit in Europa stimuliert werden.

Was Studierende können, können Selbstständige schon lange: Das Programm bietet Jungunternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monate lang im Betrieb eines erfahrenen Unternehmers aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten. Die Nachwuchsunternehmer erwerben beim gastgebenden Unternehmer Know-how über Gründung und Entwicklung eines kleinen oder mittelständischen Betriebs. Die Initiatoren denken dabei vor allem an ...

  • die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen,
  • wirkungsvolle Planung und Finanzierung,
  • professionelles Management,
  • erfolgreiche Verkaufs- und Marketingpraktiken sowie
  • praktische Erfahrungen mit Binnenmarkt und europäischem Handelsrecht.

Was bringt mir das?

Im günstigsten Fall ergibt sich eine Win-win-Situation: Gründer und Nachwuchsunternehmer sammeln wertvolle Praxis-Erfahrungen, indem sie eine Weile im gastgebenden Unternehmen mitarbeiten. Das Unternehmen profitiert im Gegenzug vom kostenlosen Arbeitseinsatz, von neuen Ideen und dem unvoreingenommenen Blick eines engagierten externen Mitarbeiters.
Auf diese Weise soll das Programm kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten und die Suche nach potenziellen Geschäftspartnern erleichtern, die Vernetzung zwischen Geschäftsleuten verbessern und praxisnahes Wissen über die geschäftlichen Möglichkeiten in einem anderen EU-Land verbreiten.

Welche Unterstützung bietet die EU?

Die Federführung des Programms hat im Auftrag der EU die Vereinigung der europäischen Industrie- und Handelskammern "Eurochambres". Deren Unterstützungsbüro stellt mithilfe regionaler Organisationen (z. B. Kammern und Gründerzentren) den Kontakt zwischen Jungunternehmern und passenden Gastgebern her. Als Jungunternehmer gelten dabei Gründungswillige sowie Unternehmer, die in den letzten drei Jahren in die Selbstständigkeit gestartet sind.

Sobald die Beteiligten eine Vereinbarung zu den Besuchsdetails getroffen haben (Arbeitsplan, Aufgaben, Verantwortlichkeiten), sind finanzielle Zuschüsse zu den Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Höhe der laufenden Unterstützungen hängt ab vom EU-Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet: Der empfohlenen Monatsbetrag reicht von 560 Euro in Bulgarien, Rumänien oder Litauen bis zu 1.100 Euro in Dänemark.

In den Jahren 2009 und 2010 können insgesamt 870 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert werden. Die erste Bewerbungsrunde soll Ende 2009 abgeschlossen sein. Nach Angabe der E-Mailadresse fragt das englischsprachige Bewerbungsformular in acht Schritten die persönlichen Kontaktdaten, Teilnahme-Motive und Erwartungen, Sprachkenntnisse, Branche, Standortwünsche sowie bevorzugten Aufenthalts-Zeitraum ab.

Weiterführende Informationen zum Austauschprogramm bietet ein EU-Faltblatt sowie die Website http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/

Verfasst von Robert Chromow am 25.03.2009 12:28
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2656

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