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Finanzamt-Brief zur Abgabefrist für die Steuererklärung: Habe ich jetzt länger Zeit?


(gruendungszuschuss.de) Haben Sie einen Steuerberater? Dann haben Sie wahrscheinlich in den letzten Tagen auch einen rätselhaften Brief Ihres Finanzamts erhalten: Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung habe sich verlängert bis zum 31.12.. Damit wolle man erreichen, dass die Steuererklärungen pünktlicher abgegeben werden. Verlängert… pünktlicher… - wie passt das zusammen? Und hat man jetzt wirklich länger Zeit als bisher? – Antwort: Nein, im Gegenteil!

Als ich noch als Angestellter gearbeitet habe, hat der Vorstand unseres Unternehmens per Rundschreiben sinngemäß verkündet: „Achtung – Neue Reisekostenrichtlinie! – Anbei die Reisekostenrichtlinie als PDF. Am Text hat sich nichts verändert. Das Neue: In Zukunft ist sie konsequent einzuhalten!“ So ähnlich hätte auch das Finanzamt seinen Brief formulieren sollen, denn die Gesetzeslage ist gleich geblieben, soll jetzt aber konsequenter durchgesetzt werden.

Wer einen Steuerberater hat, kann sich schon immer ein wenig mehr Zeit mit der Abgabe der Steuererklärung lassen. Bis vor wenigen Jahren galt folgende Regelung: Während Steuerpflichtige ohne Berater bis zum 31.5. des Folgejahres abgeben müssen, galt mit Steuerberater automatisch  eine Verlängerung bis 30.09., die dann formlos und ohne Angabe spezieller Gründe bis 28.2. des übernächsten Jahres ausgedehnt werden konnte. Im begründeten Einzelfall konnte man sogar noch darüber hinaus einen Fristaufschub erreichen.

Die Regelung wurde dann vor einigen Jahren wie folgt geändert: Steuerpflichtige mit Berater erhalten automatisch eine verlängerte Frist bis zum 31.12. des Folgejahres. Diese Frist muss aber konsequent eingehalten werden. Eine Verlängerung mit allgemeinen Gründen wie „personeller Engpass beim Steuerberater“, „Urlaubszeit“ etc. wird nicht mehr akzeptiert. Anerkannt werden nur noch begründete Einzelfälle, zum Beispiel, wenn Sie den Steuerberater gewechselt haben, ein Gerichtsverfahren mit Konsequenzen für den Inhalt der Steuererklärung offen ist oder ähnliches.

Wer keinen solchen wichtigen Grund anführen kann, sollte die Steuererklärung unbedingt noch vor dem 31.12. abgeben, denn ansonsten wird das Finanzamt konsequent Versäumniszuschläge erheben. Das heißt aber nicht, dass Sie bis Weihnachten Zeit haben, Ihre Unterlagen beim Steuerberater abzugeben. Um die Feiertage häuft sich die Arbeit in den Kanzleien bergeweise, zugleich ist Urlaubszeit. Es ist dann wahrscheinlich, dass Ihre Erklärung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann und somit Strafzinsen fällig werden. Machen Sie (falls noch nicht geschehen) am besten schon in den nächsten Tagen einen Termin mit Ihrem Steuerberater aus, übergeben Sie Ihre Unterlagen und bringen Sie die Sache zum Abschluss. Sie profitieren davon, dass Sie Rückfragen in Ruhe mit dem Berater abklären können. Auch vermeiden Sie, dass der Berater eine Sparmöglichkeit übersieht oder einen anderen Fehler macht, was im Jahresendstress durchaus geschehen kann.
 
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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 19.09.2011 11:01
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3084

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