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Firmen- oder Privat-Pkw? - Finanzamt will frühzeitige Entscheidung!


Eine weitere neue Regelung gilt für "gewillkürtes Betriebsvermögen". Beispiel: Bei der Gründung machen Sie Ihren bisherigen Privat- zum Firmenwagen. Ein entsprechendes Wahlrecht besitzen Sie, wenn Sie den Pkw zwischen 10 und 50 Prozent geschäftlich nutzen.

Hintergrund: Bei weniger als 10 Prozent geschäftlicher Nutzung ist der Pkw immer privat, bei mehr als 50 Prozent immer geschäftlich. Wenn ein Privat-Pkw geschäftlich genutzt wird, lassen sich 30 Cent pro Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Beim Firmenwagen lassen sich dagegen alle Anschaffungs- und Betriebskosten absetzen, dafür muss ein Eigenanteil für die private Nutzung gegengerechnet werden (die berühmte "Ein-Prozent-Regelung").

Neu ist, dass das Finanzamt auf einer zeitnahen Festlegung besteht, ob es sich nun um ein Firmen- oder Privat-Pkw handelt. Der Nachweis kann durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt erfolgen oder durch die Aufnahme in das zu führenden Anlagenverzeichnis. Ein wichtiges Indiz ist auch die Behandlung von Belegen (zum Beispiel Tankrechnungen) entsprechend der ausgeübten Wahlentscheidung.

Was also nicht mehr geht: Erst mal alle Belege sammeln und dann am Jahresende ausrechnen, welche Alternative mehr bringt.

Die neue Regelung gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für anderes "gewillkürtes Betriebsvermögen".

Verfasst von Andreas Lutz am 02.02.2005 10:29
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2000

Kommentare

Verfasst von Florentine am 03.08.2008 18:34

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