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Gesundheitsreform: Selbständige verlieren Anspruch auf Krankengeld – das kann teuer werden!


Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das „GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz“ verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen für alle Selbständigen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Dort ist festgelegt, dass hauptberuflich Selbständige künftig keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Der Versicherungsschutz läuft zum 1.1.2009 automatisch aus, wenn man selbst nicht initiativ wird. Zugleich dürften sich durch die Gesundheitsreform die Beitragssätze deutlich erhöhen. Besonders betroffen sind preisbewusste Versicherte, die bisher eine besonders günstige Krankenversicherung ausgewählt hatten.

Wer heute als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz einbeziehen – er bezahlte dann den normalen „Regelbeitrag“, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag der Erkrankung ausgezahlt. Diese Regelung läuft zum Jahreswechsel automatisch aus. Für Selbständige gilt dann der bundesweit einheitliche „ermäßigte Beitragssatz“.

Um den Verdienstausfall im Krankheitsfall zumindest teilweise abzudecken, müssen sie sich also zusätzlich versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen hierzu ab dem 1.1.2009 so genannte Wahltarife anbieten. Die Alternative ist eine private Krankentagegeld-Versicherung oder gleich der komplette Wechsel in die private Krankenversicherung.

Was kostet der gesetzliche Krankengeld- bzw. der private Krankentagegeldschutz? Die Konditionen und Beitragssätze der gesetzlichen Versicherer sind noch offen. Die Beiträge für private Krankentagegeldversicherungen hängen von der Höhe des versicherten Tagessatzes ab. Ein 40-jähriger Freiberufler, der den gesetzlichen Höchstsatz von 85 Euro pro Tag (entspricht 2.550 Euro/Monat)  absichern möchte, muss zum Beispiel bei der Versicherungskammer Bayern mit 40 Euro Monatsbeitrag rechnen, ein Gewerbetreibender oder Handwerker mit höherem Berufsrisiko mit rund 70 Euro.

Vorsicht, Finanzexperten warnen: Wer sich Zeit lässt und dann übereilt das Angebot einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch unterschreibt, kann vorerst nicht mehr in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Denn bei Wahltarifen gilt eine Mindestbindungsdauer von drei Jahren. In diesem Fall kann der Versicherte auch das bei Beitragserhöhungen ansonsten geltende Sonderkündigungsrecht nicht nutzen. Nach dem 24-Monats-Vertrag bei Telefonverträgen nun die 36-Monats-Bindung bei der ungleich teureren Krankenkasse? Finanzberater Bernd Hüttenbach aus Bühl: „Die Wahltarifangebote dienen den gesetzlichen Kassen als ‚Lockmittel‘ für Interessenten, die keine unabhängigen Vergleiche anstellen.“

Einiges spricht also für eine private Kranken(tagegeld)-Versicherung. Aber auch eine solche Entscheidung hat langfristige Konsequenzen und sollte nur nach einer ausführlichen Beratung durch einen kompetenten und unabhängigen Finanzberater getroffen werden.

Wir empfehlen die Teilnahme an unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt!“. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die Risiken, die Sie als Selbständige absichern müssen und was dabei zu beachten ist. Termine und weitere Infos unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=523.

Verfasst von Andreas Lutz am 09.09.2008 19:09
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2585

Kommentare

Hallo Herr Dr. Lutz,

im Zuge der Neuregelungen bzgl. des Krankentagegeldes habe ich heute Kontakt zu meiner KV (Techniker Krankenversicherung) aufgenommen. Dort habe ich erfahren, dass Existenzgründer bei Erstabschluss eines Wahlarifes mit Krankentagegeld wie Selbständige 3. Wahl behandelt werden:

- Innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss hat der Versicherte bei der Techniker für nur insges. 12 Wochen Krankentagegeld berechtigt. Wer also innerhalb der ersten drei Jahre das Pech hat, länger als 12 Wochen krank zu sein, zahlt zwar weiter (dreijährige Bindung an den Wahltarif), erhält aber kein Krangentagegeld mehr - Hurra!

- Existenzgründer können bei der Techniker nur einen Verdienstausfall von max. 40 EUR absichern.

Da ich eine Absicherung des Verdienstausfalls aber weiterhin für sinnvoll halte, werde ich wohl die Techniker kündigen und mich anderweitig umschauen.

Vielleicht ein Tipp für einige, die wie ich auf grund mitversicherter Kinder in der gesetzlichen bleiben werden:
Nach Ökotest 01/2009 bieten u. a. die BKK Gildemeister, BKK Essanelle und BKK Sports direkt gute Wahltarife für Selbständige an. Auszahlung bereits ab dem 15. Krankheitstag.

Viele Grüße
Olaf Parachnowitsch

Verfasst von Olaf Parachnowitsch am 14.01.2009 12:09


Krankengeld bei Gewährung eines Gründerzuschußes durch das Arbeitsamt. Alle Krankenkassen bieten für Selbstständige die einen Gründerzuschuß erhalten einen Extratarif, wahlweise mit Krg. ab 4. KW, 7 KW oder ohne Krg. an. Ich habe mich damals bei der TK mit Krg krankenvers. und mußte die bitter böse Erfahrung machen, das der Gewinner bei den Krankengeldtarif immer nur die Krankenkasse ist!!! Ich habe es ja noch verstanden, das man solange die Zahlung durch das AA erhält nicht noch zusätzlich Krankengeld bekommt!! Nach SGB V ist es aber so, das mit Beginn Krankengeldbezug, das Mitglied beitragsfrei zur Kranken und Pflegeversicherung ist. Nicht aber bei der TK Krankenkasse. Auch hier wurde ich noch mit 180 Euro monatlich zur Kasse gebeten. Das ist aber noch nicht alles. Nachdem der Gründerzuschuß nicht mehr gezahlt wurde und ich immer noch krank bin, geht man ja davon aus, das sich jetzt die Beitragsklasse mit Krankengeld auszahlt! Nicht so bei der TK, die weigert sich bis heute mir auch nur einen Euro Krankengeld zu zahlen. Ich kann nur allen empfehlen, sich von vornherein direkt ohne Krankengeld zu versichern, da die 50 Euro die man monatlich mehr zahlt, nur für die Krankenkasse auszahlt!!!!!!!!!!!!

Verfasst von Thomas Kuppinger am 25.09.2008 23:14


Hallo Herr Dr. Lutz,

ich habe den Ihren Newsletter gelesen und möchte einige Anmerkungen
zum Krankentagegeld machen.
Dazu mein Hintergrund: Ich war zuletzt dreieinhalb Jahre
selbstständiger Finanzberater, anschließend anderthalb Jahre im
Vertrieb der Techniker Krankenkasse und bin jetzt in einer anderen
Branche selbstständig.

Krankentagegeld habe ich als Selbstständiger dummerweise früher auch
bei meiner gesetzlichen Krankenkasse versichert. Später habe ich
allen Kunden abgeraten. Warum? Sie zahlen beispielsweise 50 Euro im
Monat für diese Absicherung. Dafür bekommen Sie beispielsweise ab dem
43. Krankentag Geld. Da setzt der Denkfehler an. Am Tag 43 erhalten
Sie ein Dreißigstel des monatlich versicherten Betrags - vielleicht
60-80 Euro. Welcher Selbstständige ist so lange krank? Oft denken die
Menschen, sie bekämen den ganzen Monatsbetrag. Aus meiner Sicht ist
es sinnvoller, dieses Geld (ca. 600 Euro) beiseite zu legen und dann
für einen Verdienstauswahl von vielleicht mal einer Woche zu
verwenden.

Es ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung! Das ist die sinnvollere
Investition, da man dauerhaft Geld bekommt bei dauerhafter Krankheit.
Leider teurer und (auch) nur bei wenig Gesundheits-Zipperlein
erhältlich.

Fast alle Selbstständigen müssen erst einmal sparsam mit ihrem Geld
umgehen. Hier wäre ein Ansatzpunkt....

Ich hoffe, dass ich mich zum einen verständlich ausgedrückt habe und
zum anderen nicht irgendwo angeeckt bin.
Es war mir während beider oben erwähnten Tätigkeiten immer wichtig,
dass meine Kunden nur Geld für sinnvolle Versicherungen ausgeben.

Viele Grüße
Heike Rohn

Verfasst von Heike Rohn am 15.09.2008 12:17

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