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Gesundheitsreform: Selbständige verlieren Anspruch auf Krankengeld – das kann teuer werden!


Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das „GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz“ verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen für alle Selbständigen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Dort ist festgelegt, dass hauptberuflich Selbständige künftig keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben. Der Versicherungsschutz läuft zum 1.1.2009 automatisch aus, wenn man selbst nicht initiativ wird. Zugleich dürften sich durch die Gesundheitsreform die Beitragssätze deutlich erhöhen. Besonders betroffen sind preisbewusste Versicherte, die bisher eine besonders günstige Krankenversicherung ausgewählt hatten.

Wer heute als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz einbeziehen – er bezahlte dann den normalen „Regelbeitrag“, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag der Erkrankung ausgezahlt. Diese Regelung läuft zum Jahreswechsel automatisch aus. Für Selbständige gilt dann der bundesweit einheitliche „ermäßigte Beitragssatz“.

Um den Verdienstausfall im Krankheitsfall zumindest teilweise abzudecken, müssen sie sich also zusätzlich versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen hierzu ab dem 1.1.2009 so genannte Wahltarife anbieten. Die Alternative ist eine private Krankentagegeld-Versicherung oder gleich der komplette Wechsel in die private Krankenversicherung.

Was kostet der gesetzliche Krankengeld- bzw. der private Krankentagegeldschutz? Die Konditionen und Beitragssätze der gesetzlichen Versicherer sind noch offen. Die Beiträge für private Krankentagegeldversicherungen hängen von der Höhe des versicherten Tagessatzes ab. Ein 40-jähriger Freiberufler, der den gesetzlichen Höchstsatz von 85 Euro pro Tag (entspricht 2.550 Euro/Monat)  absichern möchte, muss zum Beispiel bei der Versicherungskammer Bayern mit 40 Euro Monatsbeitrag rechnen, ein Gewerbetreibender oder Handwerker mit höherem Berufsrisiko mit rund 70 Euro.

Vorsicht, Finanzexperten warnen: Wer sich Zeit lässt und dann übereilt das Angebot einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch unterschreibt, kann vorerst nicht mehr in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Denn bei Wahltarifen gilt eine Mindestbindungsdauer von drei Jahren. In diesem Fall kann der Versicherte auch das bei Beitragserhöhungen ansonsten geltende Sonderkündigungsrecht nicht nutzen. Nach dem 24-Monats-Vertrag bei Telefonverträgen nun die 36-Monats-Bindung bei der ungleich teureren Krankenkasse? Finanzberater Bernd Hüttenbach aus Bühl: „Die Wahltarifangebote dienen den gesetzlichen Kassen als ‚Lockmittel‘ für Interessenten, die keine unabhängigen Vergleiche anstellen.“

Einiges spricht also für eine private Kranken(tagegeld)-Versicherung. Aber auch eine solche Entscheidung hat langfristige Konsequenzen und sollte nur nach einer ausführlichen Beratung durch einen kompetenten und unabhängigen Finanzberater getroffen werden.

Wir empfehlen die Teilnahme an unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt!“. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die Risiken, die Sie als Selbständige absichern müssen und was dabei zu beachten ist. Termine und weitere Infos unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=523.

Verfasst von Andreas Lutz am 09.09.2008 17:09
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2585

Kommentare

Verfasst von Olaf Parachnowitsch am 14.01.2009 11:09


Verfasst von Thomas Kuppinger am 25.09.2008 21:14


Verfasst von Heike Rohn am 15.09.2008 10:17

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