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GEZ-Spartarif fuer Selbstaendige: 66 statt 204 Euro pro Jahr


Die schlechte Nachricht: Es ist sehr wahrscheinlich, dass zum 1.1.2007 tatsächlich die Rundfunkgebührenpflicht für Computer kommt, unter der vor allem Existenzgründer und Einzelunternehmer leiden werden. Die gute Nachricht: Es wird wohl deutlich billiger als bislang befürchtet.

Schon jetzt gilt für PCs, die mit TV- oder Radiokarte ausgestattet sind, die GEZ-Pflicht. Zum Jahreswechsel soll bereits der Besitz eines internetfähigen Rechners die Rundfunkgebührenpflicht auslösen. Nach einem Proteststurm der Wirtschaftsverbände wollen die ARD-Intendaten und Länderchefs statt der vollen GEZ-Gebühr in Höhe von 17,03 Euro jetzt nur noch 5,52 Euro monatlich berechnen – das entspricht den GEZ-Gebühren für den Radioempfang. Dies berichtet heise online.

Immer noch zu viel, wenn man mit dem Firmen-PC weder Rundfunk noch Fernsehen schaut, aber doch zumindest eine Ersparnis von zwei Dritteln. Und nur gerecht, denn noch steht im Internet kein volles Fernsehangebot zur Verfügung. Das heißt aber umgekehrt: In dem Maße indem sich das Internetfernsehen verbreitet – und dieser Prozess wird mit Macht vorangetrieben – könnten die Gebühren in den nächsten Jahren deutlich steigen. Von 66 Euro pro Jahr auf 204 Euro.

Als weiteres Bonbon haben die Verantwortlichen zur Beschwichtigung zudem angeboten, dass wer bereits für ein gewerblich genutztes Autoradio GEZ-Gebühren zahlt (dazu ist grundsätzlich jeder verpflichtet, der sein Auto betrieblich nutzt), von der Computerabgabe befreit wird. Logisch, denn der GEZ-Spartarif betrachtet den Internet-PC quasi als Radioempfänger.

Existenzgründer und Einzelunternehmer besonders betroffen

Von der neuen Abgabe befreit sind auch Haushalte* und Unternehmen, die bereits GEZ-Gebühren zahlen. Die neue Abgabe trifft also vor allem Unternehmen – und zwar besonders kleine. Die Abgabe fällt nämlich pro Standort nur ein mal an – unabhängig davon wie viele Mitarbeiter an diesem Standort arbeiten. Einzelunternehmer mit einem Computer zahlen also genau so viel wie ein Betrieb mit 1.000 Mitarbeitern.

Zudem müssen Einzelunternehmer die Gebühr von 5,52 Euro monatlich auch dann zusätzlich bezahlen, wenn sie ihr Büro zuhause haben und den Computer nur zeitweise geschäftlich nutzen. Der private Nutzungsanteil ist durch die privat bezahlte GEZ-Gebühr abgedeckt. Für den beruflichen Nutzungsanteil aber bittet die GEZ getrennt zur Kasse.

Der Protest der Wirtschaftsverbände geht weiter. Hauptargument eins: Der Staat zwingt die Unternehmen zum Internetanschluss, beispielsweise zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen (Elster), und kassiert dann ab. Hauptargument zwei: Niemand zwingt die öffentlich rechtlichen Sender, ihre Inhalte ungeschützt ins Internet einzustellen. Sie könnten zum Beispiel auch durch Benutzername und Passwort geschützt werden, die nur GEZ-Zahler erhalten.

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (weitere Informationen unter www.vrgz.org). Unabhängig davon ist es sehr wahrscheinlich, dass wir uns zum 1.1.2007 auf eine weitere Abgabe einrichten müssen…

*) Anmerkung: Auch bei Haushalten können sich finanzielle Zusatzbelastungen ergeben. Wenn Kinder, Großeltern oder andere Mitbewohner mehr als 276 Euro verdienen und über einen eigenen Fernseher oder Radio verfügen, müssen sie ebenfalls GEZ-Gebühren bezahlen. Künftig reicht hier schon der Besitz eines Computers.

Anmerkung: Unter www.pc-protest.de gibt es auch noch eine Unterschriftensammlung zu diesem Thema.

Verfasst von Andreas Lutz am 16.09.2006 06:28
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2212

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