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Grüne versprechen Selbständigen Entlastung, Steuervereinfachungen der Regierung erweisen sich als Nullnummer


(gruendungszuschuss.de) Der Wahlkampf hat begonnen: Mit Blick auf die Landtagswahlen in Hamburg, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Grünen ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Selbständige als Wähler gewonnen werden sollen. Doch leider wird nicht jede Versprechung wahr: Von den vor kurzem unter großem Getöse beschlossenen Steuervereinfachungen der Regierung bleibt im Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes praktisch nichts, wovon Selbständige profitieren könnten.

In ihrem Maßnahmenpaket fordern die Grünen Entlastungen an vier Stellen:

  • Die hohen Mindestbeiträge für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen abgeschafft werden.
  • Die von der Regierung gerade erst erhöhten Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollen auf ein „bezahlbares“ Niveau zurückgeführt werden und zugleich die Versicherung für mehr Selbständige, also vermutlich auch solche, die schon vor Längerem gegründet haben, geöffnet werden.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sollen bis zu einem Anschaffungswert von 1.000 Euro sofort abgeschrieben werden können. Zurzeit gilt eine Grenze von 410 Euro.
  • Außerdem sollen kleine und mittlere Unternehmen pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem eine steuerfreie Gewinnrücklage von 10.000 Euro (maximal 250.000 Euro) bilden und somit deren Versteuerung in die Zukunft verschieben können.

Die Forderungen haben es kostenmäßig in sich und dürften in dieser Form meiner Meinung nach (leider) nie Wirklichkeit werden. Am billigsten und von der Umsetzung her wahrscheinlichsten wäre noch die Rückführung der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige, bereits die Ausweitung des Adressatenkreises dürfte kaum kalkulierbare Kosten zur Folge haben.

Wie schwer es offenbar fällt, für die Zielgruppe der Selbständigen Vereinfachungen zu schaffen, zeigt das vor wenigen Monaten unter großem Getöse von den Regierungsparteien beschlossene Paket an Steuervereinfachungen. Im Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes ist von unzähligen Vorschlägen ein einziger Punkt übrig geblieben, der für die große Zahl der Selbständigen interessant sein könnte - wäre er nur nicht so schwammig und unkonkret formuliert. Es ähnelt eher einer unverbindlichen Absichtserklärung, wenn beschossen werden soll, dass für elektronisch übermittelte Rechnungen zum Nachweis der Echtheit auch „andere zuverlässige Verfahren“ erlaubt werden sollen, die dann im weiteren Verlauf aber nicht benannt werden. Die Konkretisierung überlässt der Gesetzentwurf dem Finanzministerium, das sich in dieser Sache noch nicht geäußert hat. Bis dahin gilt wie bisher auch: PDF-Rechnungen werden in Hinblick auf den Vorsteuerabzug nicht anerkannt.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 16.02.2011 13:59
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2944

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