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Tipp Unternehmerwissen: Häusliches Arbeitszimmer voll absetzbar, auch wenn außerhäusliche Aktivitäten zeitlich überwiegen


(gruendungszuschuss.de) Zum 1.1.2007 hatte der Gesetzgeber die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmer stark eingeschränkt. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) die strenge gesetzliche Regelung in einem Urteil relativiert.

Seit Jahresanfang ist ein Raum nur noch dann voll absetzbar, wenn er den "Mittelpunkt" der beruflichen Tätigkeiten darstellt. Doch was ist damit gemeint? Dem BFH-Urteil zufolge ist das Arbeitszimmer auch dann "Mittelpunkt" der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, wenn der Steuerpflichtige im Arbeiszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Darauf kommt es in erster Linie an. Die Zeit, die der Steuerpflichtige im Arbeitszimmer  verbringt, ist ein wichtiges Indiz, aber nicht mehr. Das Arbeitszimmer kann selbst dann noch "Mittelpunkt" sein und somit voll absetzbar, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen. Die Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt um die steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers können also in eine neue Runde gehen... Am besten mieten Sie ein Büro außerhalb Ihrer Wohnung. Das ist dann zweifelsfrei absetzbar. Und Ihre Produktivität steigt wahrscheinlich auch... (Urteil vom 15.03.2007, Az. VI R 65/05)

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Verfasst von Andreas Lutz am 04.06.2007 20:30
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2332

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