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Hartz-IV-Reform: Besser, aber kein großes Signal für Gründer


(gruendungszuschuss.de) Zäh war das Ringen um einen Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, und wirklich zufrieden ist niemand damit. Die große Verbesserung stellt es für Empfänger des Arbeitslosengelds II nicht dar: Rausgekommen ist für sie im Wesentlichen eine kleine Erhöhung des Regelsatzes sowie des Freibetrags, sofern sie mehr als 800 Euro dazuverdienen.

Als Regelsatz stehen ALG2-Empfängern statt den bisher 359 ab sofort 364 Euro zu – rückwirkend zum 1. Januar. Das Geld landet erstmals zum 1. April auf ihrem Konto, sie bekommen dann auf einen Schlag 20 Euro überwiesen. Die nächste Erhöhung erfolgt Anfang 2012, dann sind Hartz-IV-Empfängern zusätzliche monatliche 3 Euro garantiert – das hatte die Opposition der Regierung abgerungen. Zudem gibt es eine Anpassung an die Preis- und Lohnsteigerung; diese wird aufgrund der Entwicklung zwischen 1. Juli 2010 und 30. Juni 2011 ermittelt. Entsprechend erhöht sich auch das Einstiegsgeld geringfügig - auf mindestens 2,50 Euro pro Monat.

Wenn sich ein ALG2-Empfänger nicht zurücklehnt, sondern sich eine zusätzliche Arbeit sucht - sei sie selbständig oder nicht - muss er seinen Zuverdienst bei der zuständigen ARGE melden, wo dieser mit dem ALG2-Anspruch verrechnet wird. Die ersten 100 Euro Hinzuverdienst darf er wie bisher behalten. Von dem Hinzuverdienst zwischen 100 und 1.000 Euro muss er 80 Prozent abführen, von dem darüber liegenden Verdienst 90 Prozent. Bisher lag die Schwelle, ab der 90 Prozent abgeführt werden müssen, bereits bei 800 Euro. Die Änderung besteht also darin, dass auf einen Zuverdienst im Bereich von 800 bis 1.000 Euro künftig 10 Prozent weniger abgeführt werden müssen. Das macht bis zu 20 Euro mehr netto im Monat. Diese Regelung gilt ab 1. Juli. Die Regierung verkündete, dass ein weiterer Ausbau denkbar ist. Wenn sich Ihr Verdienst um diese Freibetragsgrenzen herum bewegt, informieren Sie sich über die aktuell gültige Regelung. Eine Aufwandsentschädigung von bis zu 175 Euro monatlich, die aus ehrenamtlicher Arbeit hervorgeht, darf von Hartz-IV-Empfängern übrigens inzwischen komplett behalten werden.
 
Diese Veränderungen sind von Vorteil für Hartz-IV-Empfänger - ob Sie allerdings das große Signal zum Aufbruch bedeuten, ist fraglich. Wir hatten 2009 eine Bundestagspetition unterstützt, initiiert von Praktikern aus der ALG2-Verwaltung. Sie hatten gefordert, dass Gründer den Zuverdienst zum Arbeitslosengeld II während der ersten neun Monate nach der Gründung ganz für sich behalten können. Das wäre ein deutlicher Anreiz für die Gründer, sich richtig ins Zeug zu legen. Außerdem wären die Gründer in dieser Zeit entlastet von lästiger Bürokratie, denn die Berechnung des Hinzuverdienstes folgt eigenen Regeln, die von den Berechnungen für das Finanzamt abweichen. Leider hat die Petition damals nicht die ihr gebührende Beachtung gefunden, dabei wäre sie nach Überzeugung vieler Insider eine wirkungsvolle Maßnahme gewesen, die unter dem Strich kaum Kosten verursacht hätte. Bei der jetzigen Regelung halten die ALG2-Bezieher ihre Hinzuverdienste gering, zugleich kostet die bürokratische Ermittlung der Hinzuverdienstgrößen viele Kapazitäten in der Verwaltung, die man hätte einsparen können.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 28.02.2011 11:26
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2948

Kommentare

Verfasst von Schlott am 21.10.2011 09:06

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