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Aktuelles zum Thema Geld und Steuern
IHK, HWK & Co.: Kammerleistungen für Nichtmitglieder
Nicht alle Selbständigen sind Mitglied einer Kammer: Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen dürfen. Schließlich nehmen die Kammerorganisationen der Industrie, des Handels, des Handwerks, der Landwirtschaft und der Freien Berufe zum Teil staatliche Funktionen wahr.
Falls Sie keiner Kammer angehören oder aus anderen Gründen (noch) keine Mitgliedsbeiträge bezahlen, dürfen Sie die Leistungen von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ähnlichen berufsständischen Körperschaften grundsätzlich trotzdem in Anspruch nehmen: Die Auskunft über Einschränkungen bei der Wahl des Firmennamens ist ein solches Beispiel.
Und auch sonst können sich die Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote der Kammern durchaus sehen lassen. Sofern Sie eine Auskunft benötigen oder an einer Kammer-Veranstaltung teilnehmen wollen, werden Sie erfahrungsgemäß nur ganz selten nach Ihrer Mitgliedsnummer gefragt! Das gilt auch für Handwerker, die IHK-Leistungen nutzen wollen oder umgekehrt. Probieren Sie's einfach aus: Fragen kostet nichts!
Mit welchen Mitgliedsbeiträgen Sie rechnen müssen und welche Ausnahmeregelungen es gibt, erfahren Sie in unserer Rubrik "Geld & Steuern" unter der Überschrift "Was kostet mich meine Kammermitgliedschaft?".