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Ihre Steuererklärung muss bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingehen


Der 31. Mai 2013 ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2012, sofern Sie sie selbst erstellen. Lassen Sie diesen Termin verstreichen, ohne sich rechtzeitig vorher beim Finanzamt zu melden, kann ein Verspätungszuschlag drohen: bis zu zehn Prozent der Steuerschuld, maximal 25.000 Euro.

Falls Sie die Steuererklärung noch nicht fertig haben, zum Beispiel weil Sie noch auf Steuerunterlagen von der Bank warten, beantragen Sie formlos schriftlich eine Fristverlägerung beim Finanzamt:

Schreiben Sie als Betreff "Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012" und geben Sie Ihre Steuernummer an. Als Text reicht ein Zweizeiler mit kurzer Begründung, warum Sie die Erklärung noch nicht fertigstellen konnten. Die häufigsten Gründe sind die aktuelle berufliche Belastung, Krankheit und fehlende Unterlagen von Banken und Versicherungen. Zum Schluss bitten Sie um Verlängerung der Abgabefrist bis zu einem für Sie realistischen Datum. Diese Frist sollten Sie allerdings einhalten können, andernfalls kann das Finanzamt Verspätungszuschläge geltend machen. Letztlich entscheidet natürlich das Finanzamt, welche Frist es Ihnen einräumt.

Die Steuererklärung ist noch nicht abgegeben, aber Sie haben einen Steuerberater? Dann brauchen Sie sich keinen Stress zu machen: Der Steuerberater hat standardmäßig bis 31. Dezember des Folgejahres Zeit, um die Steuererklärung einzureichen. Sollte das Finanzamt trotzdem schon die Abgabe zum 31. Mai anmahnen, genügt ein kurzer Anruf des Steuerberaters mit dem Hinweis „ist steuerlich vertreten“. Trotzdem sollten Sie die Steuererklärung jetzt in Angriff nehmen: Denn auch die letzten Banken und Versicherungen liefern im Mai die benötigten Steuerunterlagen, sodass dem Zusammenstellen der Steuererklärung nichts mehr im Weg stehen sollte.

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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 03.04.2013 09:33
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3342

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