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Aktuelles zum Thema Geld und Steuern
Jetzt Dauerfristverlängerung für 2005 abgeben
Nach wie vor und jetzt am Jahresanfang wieder ganz besonders aktuell: Mit einer Dauerfristverlängerung können Sie den Abgabetermin für Ihre Voranmeldungen um einen Monat auf den 10. des übernächsten Monats hinauszögern. Das Finanzamt gönnt Ihnen aber keine Zinsersparnis: Sozusagen als Sicherheit müssen Sie eine Sondervorauszahlung in Höhe einer durchschnittlichen monatlichen Umsatzsteueranmeldung abführen, als Gründer bleiben sie davon aber oft verschont (siehe unten). Die Dauerfristverlängerung können Sie übrigens auch online abgeben...
Hinweis: Die auf dem Antrag auf Dauerfristverlängerung unter II. verlangte Berechnung der Sondervorauszahlung müssen Sie als Gründer nicht ausfüllen, da Sie ja noch über keine solchen Erfahrungswerte verfügen.