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Koalitionsverhandlungen: Erleichterungen für Selbständige


(gruendungszuschuss.de) Wer hätte gedacht, dass das erste Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ausgerechnet Ungerechtigkeiten der Hartz-IV-Reform beseitigt: Der Hinzuverdienst wird vereinfacht, das Schonvermögen deutlich erhöht und Immobilien werden nicht mehr angetastet. Interessant für alle Selbständigen: Die Beitragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 150 auf 1000 Euro erhöht werden.

CDU und FDP planen, die Beitragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wieder anzuheben. Noch nicht einmal zwei Jahre ist es her, dass Schwarz-Rot die Beitragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 Euro auf 150 Euro gesenkt hat (vgl. http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2523). Für Anschaffungen im Wert von 150 bis 1000 Euro müssen seitdem „Abschreibungspools“ gebildet werden. Alle GWG werden unabhängig von ihrer normalen AfA-Dauer über fünf Jahre abgeschrieben. Diese Änderung hat Buchhaltung und Steuererklärung noch komplizierter gemacht und dem Staat finanziell wahrscheinlich nicht einmal viel gebracht. Eine sofortige Abschreibung aller geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro im Jahr der Anschaffung würde für alle Selbständigen eine deutliche Vereinfachung bedeuten. Möglicherweise werden mit Einführung der neuen Regelung die in 2008 und 2009 gebildeten Sammelposten auf einen Schlag aufgelöst, was Gewinn und Steuer zusätzlich senken dürfte.

Hinzuverdienst soll sich wieder lohnen

Noch bevor über eine Steuerreform entschieden wurde, bewahrheitet sich das Wahlkampfmotto der FDP „Mehr Brutto vom Netto“ für Hartz-IV-Empfänger. Die schwarz-gelbe Koalition möchte ihren Hinzuverdienst künftig geringer belasten.  Bisher dürfen sie nämlich von ihrem selbständigen (oder auch nicht-selbständigen) Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld II nur 100 Euro und darüber hinaus 20 Prozent bzw. ab 800 Euro Nebenverdienst nur 10 Prozent behalten. Ihre „Steuerbelastung“ beträgt bisher also 80 bis 90 Prozent – nicht sonderlich motivierend, zumal gerade bei Selbständigen die damit verbundenen Nachweispflichten sehr kompliziert und mit Unsicherheiten verbunden sind.  (Der Begriff „Steuerbelastung“ steht hier in Anführungszeichen, denn selbstverständlich unterliegt der nach Abzug verbleibende Verdienst von Hartz IV-Empfänger auch noch der Einkommensteuer, die allerdings bei solch geringen Beträgen in der Regel nicht greifen dürfte.)

Der genaue Umfang steht noch nicht fest. Vermutlich wird der neue Arbeitsminister verschiedene Szenarien durchspielen. Vielleicht kommt er dabei ja auch zu dem Ergebnis, dass eine komplette Freistellung des Hinzuverdienstes für einen begrenzten Zeitraum (wie im Rahmen der von uns unterstützen Bundestags-Petition http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2684 gefordert) eine schlaue Lösung wäre. Dann bestünde in den ersten sechs bis neun Monaten nicht nur ein besonders starker Anreiz, sich aus dem ALG II-Bezug „herauszuarbeiten“.

Positives Signal zum Thema Altersvorsorge

Ebenfalls fest vereinbart: Die Verdreifachung des Schonvermögens. Künftig sollen Geldanlagen, die der Altersvorsorge dienen, bis zu einem Betrag von 750 Euro pro Lebensjahr unangetastet bleiben. Die Neuregelung signalisiert, dass sich Altersvorsorge lohnt. Davon profitieren besonders Selbständige. Sie müssen überwiegend privat für ihr Alter vorsorgen und sind nicht durch Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.

Außerdem soll selbst genutztes Wohneigentum generell nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Bisher gelten beispielsweise für zwei Personen in einer Eigentumswohnung 80, im eigenen Haus 90 Quadratmeter als angemessen.

Mietregelung in der Kritik

Es sind aber auch umstrittene Neuregelungen bei Hartz-IV-Empfängern geplant: Die Mieten von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern sollen künftig direkt von der Behörde auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Diese Vorgehensweise war bisher schon freiwillig möglich, spielte aber in der Praxis keine Rolle. Der Mieterbund kritisiert die neue Regelung: "Wer Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern direkt an die Vermieter überweisen will, entmündigt knapp vier Millionen Haushalte in Deutschland". Zudem gebe es dann niemanden, der Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen auf ihre Berechtigung prüfe.  (al)

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 17.10.2009 22:30
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2725

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