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Krankenversicherungsbeiträge steigen weiter


(gruendungszuschuss.de) Im Rahmen des Konjunkturprogramms hatte man die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung durch staatliche Zuschüsse von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt. Jetzt müssen die Versicherten die Kosten wieder alleine übernehmen und den vollen Beitrag bezahlen. Die Krankenversicherungen können zudem Beitragsaufschläge in beliebiger Höhe verlangen. Selbständige sind von den Erhöhungen in besonderem Maße betroffen.

Gründer und Selbständige haben keinen Arbeitgeber, der einen Teil des zusätzlichen Versicherungsbeitrags übernimmt, sie müssen den gesamten Beitrag selbst bezahlen, so dass sich ihre Belastung um 0,6 Prozent erhöht. Liegt der Gewinn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro monatlich (45.000 Euro p.a.), steigt der monatliche Beitragssatz von 558,75 Euro auf 581,25.
Sebständige mit relativ geringem Gewinn haben gegenüber Arbeitnehmern den zusätzlichen Nachteil, dass für sie ein relativ hoher Mindestbeitrag zur Krankenversicherung gilt. Sie werden so behandelt, als würden sie einen Gewinn von 1.916,25 Euro erzielen, auch wenn es in Wahrheit sehr viel weniger ist. Ihr monatlicher Beitrag steigt von 285,52 Euro auf 297,02 Euro.
Im ersten Fall steigt die jährliche Belastung also um 263 Euro, im zweiten Fall um 138 Euro pro Jahr. Hinzu kommen eventuelle Zuzahlungen, die die Krankenversicherungen verlangen.
Was tun? Nehmen Sie eventuelle Erhöhungen des Zusatzbeitrags und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zum Anlass, die Konditionen ihrer Versicherung mit denen anderer gesetzlicher Krankenversicherungen zu vergleichen, und wechseln Sie gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter. Prüfen Sie auch, ob sich ein Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt.
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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 02.07.2010 13:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2837

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