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Minijobs - die Kombination mit einer selbstständigen Tätigkeit lohnt sich


Viele denken bei Minijobs (auch bekannt als 450-Euro-Jobs bzw. geringfügige Beschäftigung) an Niedriglohntätigkeiten. Tatsächlich schreiben Lohnsteuerbüros bei solchen Verträgen als Art der Tätigkeit standardmäßig „Aushilfsjob“ auf die Lohnabrechnung. Das mag auch häufig zutreffen. Aber man kann auch höher qualifizierte Tätigkeiten per Minijob abechnen, so lange das monatliche Gehalt < = 450 Euro beträgt. Wir erklären, warum sich das lohnt.

PRO Minijob

Dadurch, dass Minijobs pauschal besteuert werden und mit niedrigen Sozialabgaben verbunden sind, sind sie steuerlich um so interessanter, je mehr der Arbeitnehmer verdient. Denn dann liegt allein schon der Grenzsteuersatz aus der sonstigen (selbstständigen oder nicht-selbstständigen Tätigkeit) deutlich über den max. 31% Abgaben, die bei einem Minijob auf das Nettogehalt abgeführt werden müssen. (Wenn man es genau durchrechnet ist ab einem Grenzsteuersatz von 25% bei der Einkommensteuer die Belastung durch einen Minijob niedriger als bei zusätzlichem selbstständigem oder nicht-selbstständigem Einkomme

Beim Minijob führt der Arbeitgeber 2% pauschale Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer, 15% Rentenversicherung und ggf. 13% Krankenversicherung ab. Zusammen mit Umlagen kommen max. 31% Belastung zusammen. Hinzu kommt noch der pauschale Mitgliedsbeitrag in der Berufsunfallversicherung von vielleicht 40 Euro pro Jahr und die Kosten für die Lohnabrechnung (ab ca. 70 Euro p.a.).

Wenn ein Auftragnehmer privat krankenversichert ist, entfallen die 13% pauschaler KV-Beitrag. Die 15% Rentenversicherung sind nicht verloren (außer der Auftragnehmer ist Angestellter und verdient schon oberhalb der Beitragsbemssungsgrenze), wenn sie vom Arbeitnehmer um die zum vollen RV-Beitrag fehlenden 3,9% aufgestockt werden - was standardmäßig vorgesehen ist. (Das ist dann der einzige Lohnabzug, ansonsten wir das Gehalt netto ausgezahlt).

Mit diesen 18,9% vom Gehalt erwirbt der Arbeitnehmer zwar nur einen geringen Rentenanspruch, aber immerhin ist das Geld nicht verloren. Außerdem erfüllt man m.W. Anwartschaftszeiten, auch in Hinblick auf Kuren, Berufsunfähigkeit etc. Man schafft darüber hinaus die Voraussetzung zum Abschluss einer Riesterrente, falls man das möchte.

Aus diesen Gründen ist ein Minijob gerade auch als Ergänzung für etablierte Selbstständige attraktiv. Es kann sich also lohnen, einen regelmäßigen Auftraggeber zu fragen, ob er bereit wäre, die Zusammenarbeit in Form eines Minijobs durchzuführen.

Wenn ein Dienstleister regelmäßig für einen tätig ist, ist zudem zu bedenken, dass das in der heutigen Zeit leicht als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird – ein Minijob ist auf jeden Fall eine rechtssichere Form der Beschäftigung.

CONTRA Minijob

Allerdings ist ein Minijob nicht so flexibel wie eine selbstständige Beschäftigung. Man kann dann eben nur bis zu 450 Euro pro Monat tätig sein. Bezüglich der Arbeitszeiten ist man flexibel, Anfang und Ende der Arbeitszeit muss man aber dokumentieren (nach Mindestlohngesetz, die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn der Stundensatz deutlich über 8,50 Euro beträgt.)

Wenn in einem Monat mehr Arbeit anfällt, besteht Flexibilität nur in gewissen Grenzen. Eventuell kann es sinnvoll sein ein Arbeitszeitkonto anzulegen, was mit geringem Aufwand möglich ist. Hat man erst mal jemand als Minijobber beschäftigt und will ihn dann wieder selbstständig beschäftigen, setzt man sich allerdings womöglich dem Verdacht aus, es handle sich um Scheinselbstständigkeit - man sollte sich den Schritt also vorher gut überlegen.

Umgekehrt kann auch gelten: Wenn man einen zuvor selbstständig Tätigen anstellt, kann dies als Indiz gewertet werden, dass es sich zuvor um eine Scheinselbstständigkeit handelte. Aber das gehört zum einem anderen Kapitel: Oft ist es schwer, es dem Staat recht zu machen, weil sich Regelungen teilweise widersprechen.

Zusatz-Tipp

Arbeiten Sie mit einem Lohnsteuerbüro zusammen, das für Sie die Lohnabrechnung erledigt. (Preisvergleich lohnt sich, es gibt erhebliche Unterschiede – und gerade bei Minijobs fallen die Kosten für die Lohnabrechnung prozentual ins Gewicht!) Damit gewinnen Sie in der Regel kompetente Ansprechpartner, die darauf achten, dass Sie alles richtig machen und Ihnen auf diese Weise viel Papierkram ersparen.


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Verfasst von Andreas Lutz am 21.01.2016 13:19
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3552

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